Der Stiftungszweck soll nach der Satzung vor allem durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:
- Gewährung von Zuschüssen für Forschungsarbeiten
- Vergabe von Preisen für Forschungsarbeiten oder hervorragende Leistungen im Bereich der Pharmazie
- Förderung oder Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, wie z. B. Vorträge, Seminare, Workshops, Kongresse
- Förderung der Aus- , Fort- und Weiterbildung im Bereich des Gesundheitswesens insbesondere in der Pharmazie, z. B. auch durch Gewährung von Stipendien oder Studienbeihilfen
- Öffentlichkeitsarbeit, Gesundheitsaufklärung