Förderanträge
An dieser Stelle finden Sie die Antragsformulare für persönliche Förderung und Projektförderung. Wir bitten Sie, diese bei Antragstellung ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe zurückzusenden. Wichtige Hinweise zum Antrag
- Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht.
- Die angefallenen Kosten müssen belegt werden, ggf. auch abschnittsweise, wenn die Fördermittel nach Zeit oder Fortgang des Vorhabens in Teilbeträgen gewährt werden.
- Sind die tatsächlich entstandenen Kosten eines Vorhabens geringer als veranschlagt, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Bei höheren Kosten erfolgt keine automatische Aufstockung der Förderung.
- Gesondert erbitten wir den (wissenschaftlichen) Lebenslauf des Antragstellers/ Projektleiters sowie ggf. der Kooperationspartner. Deren besondere Fähigkeiten zur Umsetzung des geplanten Vorhabens sollten hervorgehoben werden. Bei juristischen Personen ist die Satzung und/ oder Darstellung der Ziele und der Infrastruktur erforderlich. Ggf. sind ausgewählte eigene Publikationen des Antragstellers und Publikationen zum Antragsthema sachdienlich.
- Bei Anträgen auf persönliche Förderung ist grundsätzlich eine befürwortende Stellungnahme eines kompetenten Dritten beizufügen.
- Der Antragsteller verpflichtet sich, dass die Ergebnisse des geförderten Projektes in Absprache mit der Stiftung publiziert werden.
- Bei Veröffentlichungen, Seminaren etc. über das Vorhaben muss auf die Unterstützung durch die Apothekerstiftung Westfalen-Lippe hingewiesen und der Stiftung ein Exemplar der Publikation sowie ein Bericht über stattgefundene Veranstaltungen eingereicht werden.

