Sonderpreis: Apotheker als freie Heilberufler: Zwischen Privileg und Gemeinwohl – Anspruch und Wirklichkeit
Apothekerinnen und Apotheker sind – ebenso wie Ärzte oder Psychotherapeuten – freie Heilberufler. Mit diesem Status sind Privilegien verbunden (wie die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln), aber auch Gemeinwohlpflichten, die für sich betrachtet unwirtschaftlich sind – wie der flächendeckende Nacht- und Notdienst oder tägliche Arzneimittelprüfungen. Journalistische Beiträge, die sich mit dem Verständnis und Selbstverständnis des Apothekers als Angehöriger der freien Heilberufe befassen, haben die Chance auf den Sonderpreis der Jury.

