Die praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung findet nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung (im Regelfall nach 4 Jahren Studium) statt. Sie umfasst insgesamt 12 Monate, von denen mindestens 6 Monate in einer öffentlichen Apotheke, weitere 6 Monate wahlweise in einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, in der pharmazeutischen Industrie, einer Arzneimitteluntersuchungsstelle, einem Universitätsinstitut oder in anderen geeigneten wissenschaftlichen Institutionen abzuleisten sind.
Während der 12-monatigen praktischen Ausbildung muss jede/r Pharmazeut/in im Praktikum am praxisbegleitenden Unterricht teilnehmen. Dieser wird von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe in zwei Unterrichtsblöcken zu je 2 Wochen - im Regelfall jeweils im März und September - durchgeführt.
Spätestens mit Beginn der praktischen Ausbildung ist die Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ansprechpartnerin für Ihre Interessen!
Apothekerinnen und Apothekern, die Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und Ausbilder von Pharmaziepraktikanten sind, stellen wir die Broschüre des
GOVI-Verlages "Leitfaden und Hinweise für die Ausbildung der Pharmaziepraktikanten" kostenfrei zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie uns an!

