Kühlkette einhalten

2,7 Millionen kühlpflichtige Medikamente abgegeben

(Münster, 26. Juni 2017) Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam. Bundesweit muss durchschnittlich jedes 24. zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegebene Arzneimittel gekühlt werden, zum Beispiel einige Insuline. „Werden kühlpflichtige Arzneimittel zu warm gelagert, verlieren sie ihre Wirkung“, erläutert Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. „Aber niemand kann einem Medikament ansehen, wie es gelagert wurde. Deshalb müssen bei der Lagerung und dem Transport besondere Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Apotheker informieren ihre Patienten darüber, aber es ist wichtig, dass diese Hinweise auch von Patienten beachtet werden.“ Auf jeder Packung ist vermerkt, ob ein Medikament kühl gelagert werden muss. Patienten sollten diese Medikamente im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen zwei und acht Grad aufbewahren.

Im Jahr 2016 gaben die Apotheken im Landesteil Westfalen-Lippe zulasten der GKV rund 2,7 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI). Nicht erfasst wurde die Abgabe auf Privatrezept oder in der Selbstmedikation. Insgesamt dürfte die Zahl der kühlpflichtigen Medikamente daher noch höher liegen.

Ein gutes Drittel der kühlpflichtigen Arzneimittel (825.000 Packungen) müssen nicht nur in der Apotheke, sondern auch beim Transport von der Apotheke zum Anwendungsort gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte vermieden werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente vermindern. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden.

Overwiening: „Dauerhaft zu kühlende Medikamente eignen sich nur bedingt für den Versandhandel. Auch hier sichern die wohnortnahen Apotheken die flächendeckende Versorgung. Deshalb bleibt es für Patienten wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben.“


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Patienten sollten kühlpflichtige Medikamente im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen zwei und acht Grad aufbewahren. Foto: ABDA

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