Apothekerkammer warnt

Hortensien-Blüten nicht als Rauschmittel einsetzen

(Münster, 20. April 2010) Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe warnt aus aktuellem Anlass davor, Bestandteile von Hortensien als Rauschmittel einzusetzen. Die getrockneten Blätter, Blüten oder Triebe enthalten den Wirkstoff Hydrangin. Sie können, wenn sie geraucht werden, ähnliche Effekte wie Haschisch oder Marihuana haben, fallen aber nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.

„Von einem Konsum raten wir dringend ab. Beim Verbrennen werden größere Mengen an Blausäure freigesetzt“, sagt Michael Schmitz, Sprecher der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. „Die möglichen Folgen reichen von Bewusstlosigkeit und Störungen des zentralen Nervensystems bis zum Tod.“

Zuletzt wurden aus Gärten im sauerländischen Freienohl größere Mengen an Hortensienblüten entwendet. Schmitz gibt aber zugleich eine Entwarnung für alle Hobbygärtner:„Als Zierpflanze setzt die Hortensie keine Blausäure frei und ist harmlos. Allerdings ist das Risiko für Hortensienbesitzer, ungebetene Besucher im Garten zu ertappen, derzeit deutlich erhöht.“