Plausibilitätsprüfung

Apothekerkammer Westfalen-Lippe empfiehlt Dermatologen standardisierte Formelsammlung

(Münster, 14. November 2012) Münster, 14. November 2012. Die Plausibilitätsprüfung für Rezepturen treibt derzeit so manchem Apotheker Schweißperlen auf die Stirn. Mit In-Krafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung im vergangenen Juni müssen die Apotheker noch mehr dokumentieren, überprüfen und mit dem verordnenden Arzt Rücksprache halten, als zuvor. Über die konkreten Auswirkungen der Neuregelungen hat die Apothekerkammer Westfalen-Lippe in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Dermatologen nun alle Hautärzte in Westfalen-Lippe informiert.

„Wir empfehlen den Dermatologen, sich bei Verordnungen an standardisierte Rezepturen zu halten“, erklärt Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening. Um Rechtssicherheit für beide Seiten zu schaffen und die Umsetzung der Neuregelungen zu vereinfachen, hat die Apothekerkammer Westfalen-Lippe die Hautärzte mit der aktuellen Ausgabe von „Standardisierte Rezepturen – Formelsammlung für Ärzte“ (Govi-Verlag) im Kitteltaschenformat ausgestattet. Man wolle damit nicht Individualrezepturen der Ärzte einschränken: Variationen in Konzentration, Wirkstoffkombination und Konservierung finden ebenfalls ihren Raum in der Formelsammlung, die auch Gebrauchsanweisungen enthält. „Damit wollen wir den Apothekern die Kooperation mit den Dermatologen vor Ort vereinfachen und einen Leitfaden bieten, der Pharmazeuten, Medizinern und natürlich den Patienten hilft“, erläutert Kammerpräsidentin Overwiening den Sinn und Zweck der Aktion.