Nacht- und Notdienstfonds

Kammer Westfalen-Lippe will keine Progammierkosten geltend machen

(Münster, 27. November 2013) Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe wird für die regelmäßige Bereitstellung der Nacht- und Notdienstdaten keine Programmierkosten aus dem DAV-Nacht- und Notdienstfonds (NNF) abrufen.

Grundsätzlich ist es möglich, dass jede Kammer für die Datenaufbereitung bis zu 8.000 Euro für Programmieraufwand geltend machen kann.  „Wir vertreten die klare Auffassung, dass die Verwaltungskosten des Fonds so gering wie möglich gehalten werden müssen, damit der pauschale Zuschuss für jeden geleisteten Notdienst so hoch wie möglich ausfallen kann“, betonte Präsidentin Gabriele Regina Overwiening am Mittwoch im Rahmen der Herbstsitzung der westfälisch-lippischen Kammerversammlung.

Auch wenn es sich um eine vergleichsweise kleine Summe handele -  8.000 Euro je Kammer entsprechen bezogen auf Westfalen-Lippe nur etwa 30 Cent je Nacht- und Notdienst – gehe es hier um die Signalwirkung und die Dienstleistungsfunktion der Apothekerkammer, so Gabriele Regina Overwiening. Mit der Notdienstpauschalen werde zwar erstmals eine der vielfältigen Gemeinwohlaufgaben der öffentlichen Apotheken honoriert. „Das ist eine grundsätzlich erfreuliche Entwicklung. Aber niemand darf glauben, dass eine Pauschale von ungefähr 200 Euro für eine 24-stündigen Nacht- und Notdienst auch nur ansatzweise kostendeckend ist.“