Ab dem 15. März ohne Rezept:

Apotheker beraten zur "Pille danach"

(Münster, 11. März 2015) Kaum ein Gesundheitsthema wurde in den vergangenen Jahren so heiß diskutiert wie die Entlassung der „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht. „Das waren in erster Linie jedoch moralisch-politische Gründe und hatte herzlich wenig mit medizinisch-pharmazeutischen Argumenten zu tun“, betont Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. „So kam die Entscheidung auf EU-Ebene Anfang des Jahres auch nicht überraschend, die Rezeptpflicht abzuschaffen.“ Ab dem 15. März ist der Wirkstoff Ulipristalacetat (Markenname: ellaOne) in der Apotheke ohne ärztliche Verschreibung erhältlich. Apothekerin Overwiening erklärt, wie das Medikament funktioniert und was bei der Einnahme zu beachten ist.

Wirksamkeit

„Je schneller man das Arzneimittel nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr einnimmt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, eine Schwangerschaft zu verhindern“, nennt Overwiening die wichtigste Maxime bei dem Medikament, das im Notfall eingenommen wird. „Nachgewiesen ist eine mögliche Wirksamkeit bei einer Einnahme von Ulipristalacetat von bis zu fünf Tagen nach ungeschütztem Verkehr. Der Wirkstoff Levonorgestrel (Markenname: u.a. Pidana) kann bis zu drei Tagen nach dem Verkehr eingenommen werden.“ Beide Präparate verzögern den Eisprung, damit während der Überlebensdauer der Spermien keine Befruchtung mehr stattfinden kann. „Hat der Eisprung jedoch bereits stattgefunden, kann das Medikament nicht mehr wirken.“ Damit räumt Overwiening mit einem Mythos auf: „Die Pille danach hat keine abtreibende Wirkung auf eine mögliche bereits bestehende Schwangerschaft.“

Nicht leichtfertig einnehmen

Dennoch ist es für Apothekerin Gabriele Regina Overwiening wichtig zu betonen, dass man die Pille danach nicht leichtfertig oder gar als Verhütungsmethode einsetzen soll. „Diese Arzneimittel sind für Verhütungspannen gedacht und werden so auch in weiten Teilen Europas eingesetzt, in denen die Pille danach bereits seit Jahren rezeptfrei in Apotheken erhältlich ist.“ Die Kosten für die Pille danach werden nur für junge Frauen bis zum 20. Geburtstag von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet. „Dafür muss wiederum ein Rezept vom Arzt vorgelegt werden“, sagt Overwiening.

Ausführliche Beratung

Noch wichtiger als bisher ist bei der Abgabe der Pille danach jetzt die Beratung durch das pharmazeutische Personal in der Apotheke vor Ort. „Dazu wurde eigens ein Beratungsleitfaden entwickelt. Die Patientinnen werden auf jeden Fall in der Apotheke vor Ort ausführlich informiert.“ Zudem haben die Patientinnen nun einen Zeitvorteil: Ohne eine Wartezeit in der (Notfall-)Praxis erhalten die Frauen das Arzneimittel schneller und erhöhen damit die Chance, eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern.