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Apothekerkammer Westfalen-LippeVersorgungswerk der AKWLWestfälisch-lippischer ApothekertagApothekerstiftung Westfalen-Lippe
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Kammerversammlung

Die Kammerversammlung beschließt über die: 

  • Änderung der Satzung des Versorgungswerkes
  • Geschäftsführenden Ausschusses gemäß § 8 a Abs. 4,
  • Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsführenden und Geschäftsführenden Ausschusses gemäß § 8 a Abs. 5,
  • Feststellung des Jahresabschlusses,
  • Entlastung des Aufsichtsführenden Ausschusses und des Geschäftsführenden Ausschusses,
  • Verwendung (Aufteilung) der satzungsgemäßen Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Deckung des Bilanzverlustes,
  • Rentenleistungen gemäß § 23 Abs. 2 sowie
  • Auflösung des Versorgungswerkes und die im Zuge oder Abwicklung erforderlichen Maßnahmen.