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Beitragshöhe

Zum 1. Januar 2010 ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung von monatlich 5.400,00 Euro auf 5.500,00 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von monatlich 4.550,00 Euro auf monatlich 4.650,00 Euro.

mtl. Höchstbeitrag - West
Der monatliche Höchstbeitrag West nach § 18 Absatz 1 der Satzung beträgt bei einem Monatseinkommen ab 5.500,00 Euro 1.094,50 Euro.

mtl. Höchstbeitrag - Ost
Der monatliche Höchstbeitrag Ost nach § 18 Absatz 1 der Satzung beträgt bei einem Monatseinkommen ab 4.650,00 Euro 925,36 Euro

Einkommen unter 5.500,00 Euro (West) mtl. bzw. 4.650,00 Euro (Ost) mtl.
Bei einem nachgewiesenen Einkommen unter 5.500,00 Euro bzw. 4.650,00 Euro beträgt der Beitrag 19,9 % vom tatsächlichen Einkommen.

mtl. Mindestbeitrag
Der monatliche Mindestbeitrag zur freiwilligen Mitgliedschaft nach § 33 der Satzung beträgt 110,00 Euro.

90%ige Teilbefreiung
Der monatliche Beitrag bei 90%iger Teilbefreiung nach § 12 Absatz 3 beträgt ebenfalls 110,00 Euro.

Andere Teilbefreiungen
Für niedrigere prozentuale Teilbefreiungen gilt ebenfalls als Berechnungsgrundlage der monatliche Höchstbeitrag.

Ansprechpartner
Sandra Lammers
Abteilung Mitgliederverw. (A-K)
T 0251 52005-53
F 0251 52005-80
E-Mail-Adresse anzeigen
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Michael Lütke Dartmann
Abteilung Mitgliederverw. (L-Z)
T 0251 52005-13
F 0251 52005-80
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