Zum 1. Januar 2010 ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung von monatlich 5.400,00 Euro auf 5.500,00 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von monatlich 4.550,00 Euro auf monatlich 4.650,00 Euro.
mtl. Höchstbeitrag - West
Der monatliche Höchstbeitrag West nach § 18 Absatz 1 der Satzung beträgt bei einem Monatseinkommen ab 5.500,00 Euro 1.094,50 Euro.
mtl. Höchstbeitrag - Ost Einkommen unter 5.500,00 Euro (West) mtl. bzw. 4.650,00 Euro (Ost) mtl. mtl. Mindestbeitrag 90%ige Teilbefreiung
Andere Teilbefreiungen
Der monatliche Höchstbeitrag Ost nach § 18 Absatz 1 der Satzung beträgt bei einem Monatseinkommen ab 4.650,00 Euro 925,36 Euro
Bei einem nachgewiesenen Einkommen unter 5.500,00 Euro bzw. 4.650,00 Euro beträgt der Beitrag 19,9 % vom tatsächlichen Einkommen.
Der monatliche Mindestbeitrag zur freiwilligen Mitgliedschaft nach § 33 der Satzung beträgt 110,00 Euro.
Der monatliche Beitrag bei 90%iger Teilbefreiung nach § 12 Absatz 3 beträgt ebenfalls 110,00 Euro.
Für niedrigere prozentuale Teilbefreiungen gilt ebenfalls als Berechnungsgrundlage der monatliche Höchstbeitrag.




