SEPA-Lastschriften - Einzugstermine 2024

Für Beitragsüberweisungen bitten wir Sie, folgende Daten zu verwenden:

Kontoinhaber: Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (VAWL)

IBAN: DE04 3006 0601 0001 7938 10

BIC: DAAEDEDDXXX

Bitte geben Sie bei allen Zahlungen Ihre Mitgliedsnummer an. Sollten Sie zusätzliche Zahlungen (Sonderzahlungen in die zusätzliche Höherversorgung nach § 16) tätigen, so bitten wir Sie, dieses ebenfalls im Verwendungszweck anzugeben.

Beitragseinzug per Lastschriftverfahren im SEPA-Format

Möchten Sie sich künftig auch aus Vereinfachungsgründen dem SEPA-Lastschriftverfahren anschließen, so kann dies nur durch Erteilung eines SEPA-Mandats erfolgen. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung in bisheriger Form z. B. formlos per Fax ist nicht mehr möglich. SEPA-Mandatsformulare hält die Mitgliederverwaltung des Versorgungswerkes gerne für Sie bereit. Das Formular können Sie auch von unserer Internetseite herunterladen (www.vawl.de – Informationen über das Versorgungswerk - Formulare – Downloads).

Das ausgefüllte Mandatsformular bitten wir unterschrieben und auf dem Postweg im Original an das VAWL zu senden. Nur Formulare, die uns mit einer Originalunterschrift vorliegen, dürfen wir nach den rechtlichen Vorschriften anerkennen.

Vorabankündigung (Pre Notification)

Die Abbuchungen seitens des VAWL erfolgen unter der Gläubiger-ID DE13ZZZ00000343697 sowie einer Mandatsnummer, die sich aus der Mitgliedsnummer/Arbeitgebernummer zuzüglich einer dreistelligen Zahl getrennt durch einen Bindestrich besteht.

Beispiele:

Mitgliedsmandatsnummer: 1111111-001

Arbeitgebermandatsnummer: 0111111111-001

Das SEPA-Verfahren schreibt u. a. vor, dass die Termine, zu denen unsere Lastschriften Ihr Konto belasten, vorher bekannt gegeben werden. Die laufenden Pflichtbeiträge für alle angestellten und selbstständigen Mitglieder werden wir zum Fälligkeitstermin (10. des Folgemonats) abbuchen. Fällt dieses Datum auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächstfolgenden Werktag. Das VAWL nutzt das Euro-Eillastschriftverfahren, sodass wir zwei Banktage vor Fälligkeit die Lastschrift zur Einlösung der Bank vorlegen. Eine Belastung wird dann zeitnah durch das Bankinstitut vorgenommen.

An folgenden Tagen werden die Lastschriften zur Bank gegeben:

10.01.2024, 12.02.2024, 11.03.2024 , 10.04.2024, 10.05.2024, 10.06.2024, 10.07.2024, 12.08.2024, 10.09.2024, 10.10.2024, 11.11.2024, 10.12.2024, 10.01.2025.

Die Beitragshöhe entnehmen Sie bitte der veröffentlichen Satzung des VAWL.

Rentenzahlungen im SEPA-Verfahren

Die von uns getätigten Rentenzahlungen werden ebenfalls im SEPA-Verfahren durchgeführt. Hierzu bedienen wir uns Ihrer SEPA-fähigen Bankdaten (IBAN/BIC). Die entsprechende Buchung ist erst mit dem Termin, zudem das Geld auch tatsächlich zur Verfügung steht, auf dem Konto sichtbar.



Ansprechpartner

Dirk Kersting
Mitgliederverwaltung
T 0251 52005-42
F 0251 52005-80
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