Förderanträge

An dieser Stelle finden Sie die Antragsformulare für persönliche Förderung und Projektförderung. Wir bitten Sie, diese bei Antragstellung ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe zurückzusenden. Wichtige Hinweise zum Antrag:

  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht.

  • Die angefallenen Kosten müssen belegt werden, ggf. auch abschnittsweise, wenn die Fördermittel nach Zeit oder Fortgang des Vorhabens in Teilbeträgen gewährt werden.

  • Sind die tatsächlich entstandenen Kosten eines Vorhabens geringer als veranschlagt, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Bei höheren Kosten erfolgt keine automatische Aufstockung der Förderung.

  • Gesondert erbitten wir den (wissenschaftlichen) Lebenslauf des Antragstellers/ Projektleiters sowie ggf. der Kooperationspartner. Deren besondere Fähigkeiten zur Umsetzung des geplanten Vorhabens sollten hervorgehoben werden. Bei juristischen Personen ist die Satzung und/ oder Darstellung der Ziele und der Infrastruktur erforderlich. Ggf. sind ausgewählte eigene Publikationen des Antragstellers und Publikationen zum Antragsthema sachdienlich.

  • Bei Anträgen auf persönliche Förderung ist grundsätzlich eine befürwortende Stellungnahme eines kompetenten Dritten beizufügen.

  • Der Antragsteller verpflichtet sich, dass die Ergebnisse des geförderten Projektes in Absprache mit der Stiftung publiziert werden.

  • Bei Veröffentlichungen, Seminaren etc. über das  Vorhaben muss auf die Unterstützung durch die Apothekerstiftung Westfalen-Lippe hingewiesen und der Stiftung ein Exemplar der Publikation sowie ein Bericht über stattgefundene Veranstaltungen eingereicht werden.

Den Antrag persönliche Förderungen finden Sie hier >

Den Antrag auf Projektförderung finden Sie hier >


Der Stiftungszweck soll nach der Satzung vor allem durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:

  • Gewährung von Zuschüssen für Forschungsarbeiten
  • Vergabe von Preisen für Forschungsarbeiten oder hervorragende Leistungen im Bereich der Pharmazie
  • Förderung oder Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, wie z. B. Vorträge, Seminare, Workshops, Kongresse
  • Förderung der Aus- , Fort- und Weiterbildung im Bereich des Gesundheitswesens insbesondere in der Pharmazie, z. B. auch durch Gewährung von Stipendien oder Studienbeihilfen
  • Öffentlichkeitsarbeit, Gesundheitsaufklärung


Reisestipendium für Studierende und Doktoranden

Studierende und Doktoranden der Pharmazie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, die sich im Studium oder in ihren Forschungsarbeiten im Rahmen eines begonnenen Promotionsvorhabens im Fach Pharmazie besonders ausgezeichnet haben, können ein Stipendium von einmalig 1.500,00 Euro für einen mindestens vierwöchigen Studienaufenthalt oder Forschungsaufenthalt im Ausland erhalten. Der Vorschlag muss von mindestens zwei Hochschullehrern der Universität Münster begründet und befürwortet werden und zusammen mit einem Kurzgutachten, das auch die geplanten Auslandstätigkeiten beschreiben soll, bei der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe eingereicht werden.

Lesen Sie hier den Reisebericht von Anne Sophie Geier "Den Pilgervätern der Pharmakoepidemiologie auf der Spur", Boston, Juli - Dezember 2013 >



Ansprechpartner

Apothekerstiftung Westfalen-Lippe
Sekretariat: Gerburg Mielsch
Bismarckallee 25
48151 Münster
T 0251 52005-78
F 0251 52005-85
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