Spenden/Zustiftungen

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie die Tätigkeit unserer Stiftung mit Ihrem persönlichen Engagement unterstützen - sei es als Spender oder als Zustifter.

Gemäß § 10b Abs. 1 Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Zuwendungen (Spenden f. lfd. Satzungszwecke) an die ASWL bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendenden als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung abziehbar. Alternativ gilt eine Obergrenze von 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. 

Spenden in den Vermögensstock der ASWL (Zustiftungen) können auf Antrag im Jahr („Veranlagunsgzeitraum") der Zuwendung und in den folgenden 9 Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro - im Falle einer Zusammenveranlagung bis zu 2 Millionen Euro - zusätzlich zu den Höchstbeträgen nach § 10b Abs. 1 EStG abgezogen werden (§ 10b Abs. 1a).

Als Zustifter und Spender werden Sie selbstverständlich „aus erster Hand" über die Aktivitäten unserer Stiftung informiert.



Ansprechpartner

Apothekerstiftung Westfalen-Lippe
Sekretariat: Gerburg Mielsch
Bismarckallee 25
48151 Münster
T 0251 52005-78
F 0251 52005-85
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