Teilnahme

Beiträge, die die oben genannten Kriterien erfüllen, können von den Autor*innen selbst eingereicht werden. Teilnehmen können fest angestellte und freie Journalist*innen, Blogger*innen oder ein Redaktionsteam. Vorschlagsberechtigt sind auch andere Personen, darunter etwa Verleger*innen, Herausgeber*innen, Chefredakteur*innen, Ressortleiter*innen oder Ausbildungsleiter*innen. Erfolgt der Vorschlag durch eine dritte Person, ist die Zustimmung des/der Autoren/-in erforderlich. Teilnehmende können sich mit maximal zwei Beiträgen bewerben.

Alle eingereichten Beiträge müssen den rechtlichen Bestimmungen genügen. Von den Teilnehmenden am Wettbewerb ist vor allem sicherzustellen, dass die Rechte Dritter durch ihren Beitrag nicht verletzt werden. Der Beitrag darf darüber hinaus während der Laufzeit des Journalistenpreises der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe nicht Gegenstand rechtlicher Aus­einandersetzungen sein. Alle Rechte an den Beiträgen verbleiben bei den Autor*innen. Mit der Bewerbung um den Journalistenpreis der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe erklären sich die Teilnehmenden jedoch einverstanden, dass die Apothekerstiftung Westfalen-Lippe die prämierten Beiträge dokumentiert und im Kontext mit dem Journalistenpreis veröffentlicht.

Die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.



Ansprechpartner

Birte Kassenbrock
Pressereferentin
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T 0251 52005-41
F 0251 52005-93
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Yvonne Schmees
Referentin des Hauptgeschäftsführers
Stabsstelle Politik und Projekte
T 0251 52005-27
F 0251 52005-85
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