UPDATE (15.06.2021):
HBA für Approbierte Mitarbeiter*innen
Die Einführung des elektronischen Rezepts rückt näher und damit verbunden auch die Notwendigkeit der Ausgabe von Heilberufsausweisen an (angestellte) Apotheker*innen.
Wir empfehlen Ihnen daher, den HBA zeitnah zu beantragen, da Sie den Beantragungs-, Bestell- und Produktionszeitraum berücksichtigen müssen, und Sie alle notwendigen Schritte zur Vorbereitung des erfolgreichen Starts des elektronischen Rezeptes in Ihrer Apotheke treffen sollten.
Der HBA kostet (bei allen qVDA/Herstellern) 8,90 €/Monat = 106,80/Jahr brutto.
Bitte beachten Sie:
Zur Refinanzierung der HBA für Filialleiter*innen und Approbierte Mitarbeiter*innen in öffentlichen Apotheken beachten Sie bitte unsere Hinweise im Bereich "Update: Finanzierung Apothekerausweis (HBA) für Approbierte Mitarbeiter*innen in öffentlichen Apotheken".
Weiterführende Links:
- Info: Apothekerausweis/Heilberufsausweis (HBA)
- Info: Beantragungs- und Ausgabeprozess (HBA)
Hier finden Sie u.a. auch Hinweise zur Notwendigkeit, eine beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde beizubringen.
Hinweis für Krankenhaus-Apotheken:
Wer ist für die Ausgabe der SMC-B für Krankenhaus-Apotheken zuständig?
Die Herausgabe der SMC-B erfolgt sektorbezogen. Im Sektor „Krankenhaus“ liegt die Zuständigkeit für die Herausgabe der SMC-B bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) bzw. deren Tochterunternehmen, der Deutschen Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG). Beide halten auf Ihren Internetseiten umfangreiche Informationen dazu bereit.
- Informationsangebot der der DKG
- Informationsangebot der DKTIG
