PKA-Berufsausbildungsvertrag

 

Mit dem elektronischen Berufsausbildungsvertrag bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Daten komfortabel am PC zu erfassen und auszudrucken. Das Formular ist mit entsprechend voreingestellten Vertragsbedingungen zur Ausbildungs- und Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung hinterlegt und ermöglicht eine fehlerfreie und schnelle Bearbeitung. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  • Füllen Sie den zweiseitigen Antrag mit Ihren Daten sowie den Daten der/des Auszubildenden aus.

  • Drucken Sie den Berufsausbildungsvertrag aus und lassen Sie ihn von beiden Vertragsparteien (bei Jugendlichen auch von den Erziehungsberechtigten) unterzeichnen.

  • Senden Sie uns den zweiseitigen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse  zusammen mit einer Vertragsausfertigung (Seite 7 des Dokuments) zu.

  • Drucken Sie sich den Ausbildungsplan (ein Exemplar für den Ausbilder/in und ein Exemplar für die/den Auszubildenden) aus.

  • Melden Sie Ihre/n Auszubildende/n bitte bei einem der in der Anlage aufgeführten Berufskollegs an.

  • Bei jugendlichen Auszubildenden bitten wir zu dem um Vorlage der Bescheinigung über die Durchführung der Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz

 

 

 



Ansprechpartner

Annette Heitmann
Abteilung Dienstbereitschaft und Ausbildung PKA/PTA
T 0251 52005-46
F 0251 52005-92
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