Vorgehensweise
Die Bezirksregierung Münster ist die zuständige Behörde bei der der Approbationsantrag gestellt wird. Sie prüft die Unterlagen und sendet in den Fällen, in denen eine Fachsprachenprüfung notwendig ist, die erforderlichen Daten des Prüfungskandidaten an die Apothekerkammer Westfalen-Lippe.
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe schickt an den Prüfungskandidaten eine E-Mail mit einem Link zum Kundenportal. Über das Portal kann sich der Prüfling zu einem konkreten Prüfungstermin anmelden.
Nach der Anmeldung erhält der Prüfungskandidat eine Bestätigungsmail mit der Rechnung über 375 Euro.
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe lädt den Prüfling zur Fachsprachenprüfung ein, sobald die Prüfungsgebühren bezahlt wurden und teilt ihm die genaue Prüfungsuhrzeit mit.
Zum Prüfungstermin müssen ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass/ID) im Original und die Zulassung zur Prüfung mitgebracht werden!
Im Anschluss an die Prüfung wird dem Prüfungskandidaten das Prüfungsergebnis mündlich mitgeteilt. Zeitnah sendet die Apothekerkammer den schriftlichen Bescheid über die Prüfung an den Prüfungskandidaten.




