Ärztliche Schulung Corona-Impfung in der Apotheke
Nach § 20b Infektionsschutzgesetz dürfen Apotheker*innen Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen. Zu den Voraussetzungen für die Durchführung der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gehört der Nachweis, dass die Apothekerin oder der Apotheker an einer ärztlichen Schulung teilgenommen hat und die erfolgreiche Teilnahme bestätigt ist. Für die ärztliche Schulung hat die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer ein Mustercurriculum entwickelt. Dieses besteht aus den folgenden Bestandteilen:
Teil 1: | Selbststudium |
Teil 2: | COVID-19 – Theorie (Webcast mit Lernerfolgskontrolle) Teil 2 wird in Kürze bereitgestellt. |
Teil 3: | Durchführung der Impfung – Theorie (Webcast mit Lernerfolgskontrolle) Zum Schulungsvideo und der zugehörigen Lernerfolgskontrolle > |
Teil 4: | Durchführung der Impfung – Praktische Übungen Dieser Teil kann in verschiedenen Varianten absolviert werden. Variante A (Seminar): Schulung durch Ärzt*innen im Rahmen eines Präsenz-Seminars. Die AKWL bietet hierzu Präsenz-Seminare an. Diese können über den Veranstaltungskalender der AKWL gebucht werden Variante B („Lernen vor Ort“): Schulung unter ärztlicher Aufsicht in einer Impfstelle, in der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt werden, z. B. Impfzentren, mobile Impfteams oder Arztpraxen. |
Teil 5: | Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen. Die Teilnahme an Teil 5 ist verpflichtend, sofern die Apothekerin/der Apotheker nicht über die gültige Qualifikation als Ersthelfer*in verfügt. Der Teil 5 ist im angebotenen Präsenz-Seminar der AKWL enthalten. Das Präsenz-Seminar kann über den Veranstaltungskalender der AKWL gebucht werden. |
Wer bereits an einer Schulung innerhalb der Regionalen Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken teilgenommen hat, braucht die Schulung im Sinne des Mustercurriculums nicht zu besuchen. Allerdings können dann nur Personen geimpft werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn sich eine Apotheke an der Impfkampagne beteiligen möchte, wird es zudem erforderlich sein, eine Selbsterklärung abzugeben und diese bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe zu hinterlegen. Diesen Weg werden wir für Sie so „bürokratiearm“ wie möglich organisieren. Sie werden diese Selbsterklärung auf digitalem Wege (via Mitglieder-Bereich von akwl.de) abgeben können. Wie das konkret geschieht, teilen wir in Kürze mit.
Darüber hinaus werden wir auf der Kammerhomepage einen Fragen- und Antworten-Bereich, ergänzt um viele weitere Informationen und Dokumente zum Thema "Impfen in der Apotheke", aufbauen.