15 Apotheken, 75 Arztpraxen und ein Krankenhaus in Westfalen-Lippe beteiligt

Feldtest zum elektronischen Medikationsplan und Notfalldatenmanagement startet

(Münster, 5. März 2020) In Westfalen-Lippe startet Anfang März ein rund achtwöchiger Feldtest zur Erprobung des elektronischen Medikationsplans (eMP) und Notfalldatenmanagements (NFDM). Daran sind insgesamt 15 Apotheken, 75 Arztpraxen und ein Krankenhaus beteiligt, vornehmlich aus dem Münsterland.

„Um diese beiden Anwendungen zukünftig bundesweit nutzen zu können, werden sie in einem ersten Schritt in einem „realen“ Apotheken-, Ärzte- und Krankenhausumfeld erprobt“, erläutert Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Der eMP und das NFDM sind die ersten freiwilligen medizinischen Anwendungen auf der Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie eröffnen neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit: Mit dem elektronischen Medikationsplan können Medikationsdaten sowie medikationsrelevante Daten (z. B. Allergien oder Nierenfunktionswerte) eines Versicherten direkt auf der Karte gespeichert werden. Diese Informationen können durch alle am Medikationsprozess beteiligten Heilberufler mit dem Einverständnis des Versicherten eingesehen und bei Bedarf aktualisiert werden. Hierdurch kann die Kommunikation über verschiedene Berufsgruppen hinweg erleichtert werden.

Praxisnaher Ansatz

Die Auswahl der beteiligten Apotheken und Arztpraxen erfolgte nach von der Gematik auf Bundesebene festgelegten Kriterien mit dem Ziel einen möglichst praxisnahen Feldtest umsetzen zu können. Zeitgleich erfüllt der Feldtest den Zweck, die für den Anschluss aller Apotheken an die Telematikinfrastruktur erforderlichen Komponenten, E-Health-Konnektoren und Kartenlesegeräte, zu erproben und zu zertifizieren. Der erfolgreich abgeschlossene Feldtest ist unter anderem Voraussetzung für die endgültige Zulassung des Konnektors. Erst dann kann die flächendeckende Hardware-Ausstattung aller 19.000 Apotheken in Deutschland erfolgen. Das wiederum ist wichtig für alle Apotheken, denen bereits vor Zulassung immer wieder TI-Komponenten zum Kauf angeboten werden: „Die derzeit beworbenen Konnektoren sind aufgrund der nicht vorhandenen Zulassung auch nicht von den Refinanzierungsvereinbarungen erfasst und somit nicht von der GKV erstattungsfähig“, warnt die Kammerpräsidentin vor „Spontankäufen“.

Ausgabe von Institutionenkarten und Apothekerausweisen

Für die Nutzung der Telematikinfrastruktur in den Apotheken sind zwingend eine Institutionenkarte (SMC-B) sowie ein Apothekerausweis (HBA) erforderlich. Diese werden durch die AKWL auf Antrag an ihre Mitglieder herausgegeben. Bei der Produktion bedient sich die AKWL – ebenso wie alle anderen Kammern in Deutschland – sogenannter qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (qVDA), die über die notwendigen Zulassungen verfügen. „Hierzu haben wir in den vergangenen Monaten die Herausgabeprozesse im Zusammenspiel mit den qVDA entwickelt und umgesetzt und geben jetzt zum Start des Feldtests die Karten an die teilnehmenden Apotheken heraus“, so Overwiening.

Die Ausstattung aller Apotheken mit SMC-B und HBA wird dann begleitend zum bundesweiten Roll-out der Komponenten der Telematikinfrastruktur erfolgen.


Downloads

Kartenlesegerät am HV-Tisch.

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Ilse Mentrup, Apothekerin in Greven, ist eine der ausgewählten Feldtestteilnehmerinnen.

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