Gemeinsames Statement von AKWL und AVWL zum Gesetzentwurf für geplante Apothekenreform
(Münster, 17. Dezember 2025) Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für eine Apothekenreform vorgelegt. Apothekerkammer und Apothekerverband Westfalen-Lippe warnen jedoch davor, dass diese Pläne das anhaltende Apothekensterben nicht stoppen werden.
Erst Weihnachten, dann Wochenende: Die Auszeit zum Jahresende ist in die-sem Jahr besonders lang – zu lang für fiebernde Kinder und akut erkrankte Erwachsene. „In solchen Notfällen stehen die Apotheken und deren Notdienste in Westfalen-Lippe bereit, um den Men-schen zu helfen und sie schnell zu versorgen“, so Frank Dieckerhoff, Vizepräsident der Apotheker-kammer Westfalen-Lippe (AKWL). Dann aber fügt er hinzu: „Noch!“ Denn das Bundeskabinett habe nun einen Reformentwurf verabschiedet, der das bewährte flächendeckende Apothekensys-tem nicht retten könne.
Denn der Reformentwurf sehe keine wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken vor, obgleich diese dringend benötigt werde und auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD so vereinbart worden sei, so Dieckerhoff. „Die Vergütung der Apotheken ist weitgehend staatlich geregelt. Seit nunmehr 13 Jahren ist diese Honorierung von der Politik nicht mehr erhöht worden, trotz massiv gestiegener Kosten.“
Mittlerweile seien zehn Prozent der Apotheken defizitär, ein Viertel sei wirtschaftlich stark gefähr-det, ergänzt Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL) „Während die Honorare anderer Akteure im Gesundheitswesen regelmäßig erhöht wer-den, hält die Politik die Apotheken seit Jahren mit dem Verweis auf die Finanzlage der Krankenkas-sen hin.“ Weder sei in dem Reformentwurf eine Honorarerhöhung vorgesehen, noch eine zielfüh-rende Lösung für eine Dynamisierung des Honorars – wie sie bei den Ärzten zum Beispiel zu recht üblich sei. In der Gastronomie werde die Mehrwertsteuer gesenkt, die Pendlerpauschale werde erhöht und selbst für Parteispenden gebe es höhere Steuervergünstigungen. „Das alles mag seine Berechtigung haben. Aber die lebenswichtige Arzneimittelversorgung der Menschen hat diese erst recht.“
Warnung vor Leistungskürzungen
Es sind viele weitere Kritikpunkte, die Dieckerhoff und Rochell an der Reform haben, von der Ein-führung willkürlicher Öffnungszeiten über eine mögliche Aufweichung der Präsenzpflicht für den Apotheker bis hin zu Einschränkungen bei der Ausstattung. Dies alles werde dazu führen, dass Leis-tungen für die Patienten eingeschränkt werden. Beide warnen auch davor, dass die Bundesregie-rung keine Maßnahmen vorsehe, die Arzneimittelpreisbindung abzusichern. Diese Preisbindung diene dem Verbraucherschutz, denn es dürfe nicht sein, dass kranke Menschen im Notfall übervor-teilt und ihre Notlage ausgenutzt würde.
Zwar enthalte der Entwurf auch positive Ansätze: So sollten Apotheken verstärkt in die Erstversor-gung der Patienten einbezogen werden. Um die flächendeckende Gesundheitsversorgung in Zei-ten des demografischen Wandels zu sichern, sei dies absolut sinnvoll. Aber wenn die Apotheken kaputt reformiert würden, könnten sie diese Leistungen nicht erbringen.
„Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten dafür kämpfen, dass dieser Entwurf massiv nachgebessert wird. Vor allem aber werden wir für eine nachhaltige wirtschaftliche Stabilisierung der Vor-Ort-Apotheken kämpfen“, erklären Dieckerhoff und Rochell. Sie bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für Protestaktionen und fordern sie zugleich auf: „Unterstützen Sie uns in unserem Kampf für Ihre wohnortnahe, sichere und hochqualitative pharmazeutische Versor-gung. Damit wir auch in den nächsten Jahren an Weihnachten und den übrigen 362 Tagen im Jahr für Sie da sein können.“
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