Apotheken vor Ort sind bereit

Ab 1.10.: elektronische Patientenakte für alle verpflichtend

(Münster, 1. Oktober 2025) Die Digitalisierung im Gesundheitswesen geht voran: Nach dem elektronischen Rezept folgt nun die elektronische Patientenakte, kurz ePA. Ab dem 1.10. ist sie verpflichtend für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, fasst die Vorteile für Patientinnen und Patienten zusammen und weiß auch, welche Herausforderungen noch auf dem Weg liegen.

„Grundsätzlich hat die ePA das Ziel und das Potenzial, die Sicherheit in der Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessert“, betont Apothekerin Overwiening. „Nach der Einführung des E-Rezeptes ist das der nächste notwendige Schritt.“

In der elektronischen Patientenakte fließen künftig alle Gesundheits-Informationen und -Daten ein: Arztbriefe, Befunde aber auch Medikationslisten. Patientinnen und Patienten können diese Informationen auch selbst einsehen und verwalten.

„Apothekerinnen und Apotheker können auf die ePA zugreifen, wenn die Gesundheitskarte, also die eGK, in der Apotheke gesteckt wird. Sie können dann standardmäßig die Medikationsliste (eML) sehen“, erklärt Overwiening.

Seit Anfang des Jahres fließen alle Verordnungen in die eML ein. Darin steht, welche Medikamente verordnet wurden und welche davon auch tatsächlich bereits abgegeben wurden oder auch, ob Doppelverordnungen vorliegen. „Somit kann die Beratung rund um die Arzneimittelversorgung in der Apotheke durch die ePA grundsätzlich noch besser gemacht werden, da zum Beispiel potenzielle Wechselwirkungen schneller erkennbar sind“, erklärt Overwiening.

Weitere wichtige Bausteine, die bislang noch nicht digital umgesetzt sind, sollen dann im nächsten Jahr folgen. Apothekerin Overwiening: „Das betrifft zum Beispiel wichtige Betäubungsmittel-Verordnungen, etwa bei Krebspatienten. Auch Heil- und Hilfsmittel erscheinen aktuell noch nicht und es gibt bislang noch nicht die Möglichkeit, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel – die auch nicht harmlos sind und zu Wechsel- und Nebenwirkungen führen können – zu ergänzen.“

Hürden in der Umsetzung sieht die Apothekerin vor allem in der technischen Infrastruktur, der sogenannten TI (Telematikinfrastruktur): Wiederholte Ausfälle haben in der Vergangenheit des Öfteren zu Schwierigkeiten in der Versorgung der Patientinnen und Patienten geführt. „Regelmäßig und wiederholt, oft mehrmals pro Woche, kam es zu unterschiedlich langen Ausfällen von Teilen der TI-Infrastruktur, wodurch E-Rezepte nicht abrufbar sind und/oder das ePA-Modul, deren Baustein die eML ist, für die Apotheken nicht verfügbar ist“, so Overwiening. Zuständig dafür ist die nationale Agentur für digitale Medizin, die Gematik. „Wir fordern, dass diese Baustellen schnellstmöglich behoben werden.“

Grundsätzlich ist die Digitalisierung für die Apothekerin jedoch richtungsweisend für die Gesundheitsversorgung: „Die Einführung der ePA ist genau wie die des E-Rezeptes richtig und wichtig“, betont Overwiening. „Es ist der Weg, um Therapien zu optimieren und die Versorgungsstruktur im Sinne der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern.“


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Apotheker*innen können auf die ePA zugreifen, wenn die Gesundheitskarte, also die eGK, in der Apotheke gesteckt wird. Sie können dann standardmäßig die Medikationsliste (eML) sehen. Foto: ABDA

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