Apothekerkammer begrüßt Schlussantrag vor dem EuGH

Generalanwalt: Deutsche Apotheken nicht in die Hände von Kapitalgesellschaften

(Münster, 16. Dezember 2008) Deutsche Apotheken dürfen nach Ansicht des Generalanwaltes beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, nur von zugelassenen Apothekern, nicht aber von Kapitalgesellschaften, geführt werden. Das so genannte deutsche „Fremdbesitzverbot“ sei gerechtfertigt, führte Bot in seinem heutigen Schlussantrag zum Vorlageverfahren des Verwaltungsgerichts Saarbrücken aus.

Jetzt müssen die EU-Richter prüfen, ob sie den Ausführungen des Gene-ralanwalts folgen werden. In der Regel ist dies der Fall. Eine Entscheidung wird bis zum Sommer 2009 erwartet. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe begrüßt die klaren Ausführungen von Yves Bot ausdrücklich: „Der Generalanwalt hat sensibel die außergewöhnliche heil- und freiberufliche Verantwortung des Apothekers gewürdigt. Damit setzt sich der Generalanwalt auch für die besonderen Interessen und das Schutzbedürfnis der Patienten ein", sagt Kammerpräsident Hans-Günter Friese. „Die Gesundheit der Menschen darf nicht an die Renditeziele von Konzernen geknüpft werden. Die inhabergeführte, wohnortnahe Apotheke ist ein lebendiges Beispiel für ein Höchstmaß an persönlicher Verantwortung gegenüber den Pa-tienten."

Im Zentrum des mittlerweile zwei Jahre andauernden Rechtsstreits steht der niederländische Pharmavertrieb Doc Morris. Das Saarland hatte der inzwischen zum Pharmahändler Celesio gehörenden Kapitalgesellschaft im Juli 2006 den Betrieb einer Filialapotheke erlaubt. Die Apothekerkammer des Saarlandes und der Deutsche Apothekerverband hatten gegen die Zulassung geklagt, da nur Apotheker mit deutscher Approbation, aber keine Kapitalgesellschaften Apotheken betreiben dürfen. Daraufhin ließ das Verwaltungsgericht des Saarlandes beim EuGH klären, ob das deutsche Fremdbesitzverbot gegen die in der Europäischen Union garantierte Niederlassungsfreiheit verstößt.

Bereits am Montag hatte sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt für die heilberufliche Unabhängigkeit der Apotheken ausgesprochen: „Wir wollen die Apothekenketten nicht. Ich habe mich immer für die vom Inhaber geführten Apotheken ausgesprochen, weil ich glaube, dass die Versorgung bei denen gut aufgehoben ist", so die Ministerin. „Es ist gut, dass die Bundesregierung klar Position gegenüber den Liberalisierern der Handelskonzerne bezieht", sagt Hans-Günter Friese. „Fremd- und Mehrbesitzverbot haben sich in Deutschland bewährt. Das deutsche Apothekensystem zählt auch deshalb zu den weltweit besten."