Versorgungswerksbeiträge an das Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig

Das Bundesfinanzministerium der Finanzen hat mit Schreiben an die Obersten Finanzbehörden vom 3. November 2005 (AZ IV C 4 - S 221 - 298/05) nun auch offiziell bestätigt, dass das Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe zu den berufsständischen Versorgungswerken gehört, deren Mitglieder die Versorgungswerksbeiträge als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung in Abzug bringen können. Im Alterseinkünftegesetz, das zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurde unter anderem geregelt, dass die Beiträge an berufsständische Versorgungswerke nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wenn das Versorgungswerk vergleichbare Leistungen wie die gesetzliche Rentenversicherung erbringt. Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat deshalb rechtzeitig Satzungsänderungen vorgenommen, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. 

Erhöhte Abzugsmöglichkeit der Beiträge zum Versorgungswerk

Ab dem 1. Januar 2005 sind mit steigendem Verlauf bestimmte Teile der jährlichen Beitragszahlungen bis 20.000,00 Euro bei Ledigen bzw. bis 40.000,00 Euro bei Verheirateten von der Einkommensteuer freigestellt.
Um die steuerliche Abziehbarkeit für den Staat finanzierbar zu machen, sieht das Alterseinkünftegesetz eine Übergangsregelung für die Kalenderjahre 2005 bis 2024 vor.
Der Übersicht 3 ist zu entnehmen, dass im Jahr 2005 20.000,00 Euro bzw. 40.000,00 Euro als Vorsorgeaufwendungen nachgewiesen werden müssen, um
60 % (12.000,00 Euro bzw. 24.000,00 Euro) von der Einkommensteuer absetzen zu können.
Im Jahr 2006 können 62 %, im Jahr 2007 64 % usw. abgesetzt werden, bis im Jahr 2025 der volle Betrag steuerlich begünstigt ist.

Steuerliche Absetzbarkeit der Versorgungswerksbeiträge

 

 

Höchstbetrag für

 

 

Ledige

Verheiratete

 

 

20.000 €

40.000 €

2005

60%

                  12.000 €

                  24.000 €

2006

62%

                  12.400 €

                  24.800 €

2007

64%

                  12.800 €

                  25.600 €

2008

66%

                  13.200 €

                  26.400 €

2009

68%

                  13.600 €

                  27.200 €

2010

70%

                  14.000 €

                  28.000 €

2011

72%

                  14.400 €

                  28.800 €

2012

74%

                  14.800 €

                  29.600 €

2013

76%

                  15.200 €

                  30.400 €

2014

78%

                  15.600 €

                  31.200 €

2015

80%

                  16.000 €

                  32.000 €

2016

82%

                  16.400 €

                  32.800 €

2017

84%

                  16.800 €

                  33.600 €

2018

86%

                  17.200 €

                  34.400 €

2019

88%

                  17.600 €

                  35.200 €

2020

90%

                  18.000 €

                  36.000 €

2021

92%

                  18.400 €

                  36.800 €

2022

94%

                  18.800 €

                  37.600 €

2023

96%

                  19.200 €

                  38.400 €

2024

98%

                  19.600 €

                  39.200 €

2025

100%

                  20.000 €

                  40.000 €



Ansprechpartner

Dirk Kersting
Mitgliederverwaltung
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