Neue Rentenbesteuerung ab dem 1. Januar 2005

Die Altersrenten werden nachgelagert besteuert, das heißt, dass die Beiträge in der Ansparphase von der Steuer freigestellt und die daraus bezogenen Renten voll der Besteuerung unterworfen werden. Bis zum 31. Dezember 2004 wurden die Renten des Versorgungswerkes mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Eine Altersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres wurde zum Beispiel nur im Umfang von 27 % der Jahresrente besteuert. Ab dem 1. Januar 2005 müssen alle diejenigen, die schon Rente beziehen, und diejenigen, die im Jahr 2005 erstmals eine Rente in Anspruch nehmen, 50 % der Jahresrente versteuern.

Jahr des
 Rentenbeginns  

 Besteuerungsanteil 
in %

Jahr des
 Rentenbeginns

 Besteuerungsanteil
in %

bis 2005

50

2023

83

2006

52

2024

84

2007

54

2025

85

2008

56

2026

86

2009

58

2027

87

2010

60

2028

88

2011

62

2029

89

2012

64

2030

90

2013

66

2031

91

2014

68

2032

92

2015

70

2033

93

2016

72

2034

94

2017

74

2035

95

2018

76

2036

96

2019

78

2037

97

2020

80

2038

98

2021

81

2039

99

2022

82

2040

100



Ansprechpartner

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Mitgliederverwaltung
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