Wichtiges für unsere Leistungsempfänger

Rentenbescheinigungen für das Jahr 2023

Durch das zum 1. Januar 2005 eingeführte Alterseinkünftegesetz sind das VAWL und andere Zahlstellen von Versorgungsleistungen nach § 22a EStG dazu verpflichtet, jährlich die Leistungsempfänger und deren jeweilige Rentenhöhe an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden.
Diese übermittelt die Daten an die jeweils zuständige Landesfinanzverwaltung (Finanzämter).

Im Frühjahr 2024 erhalten alle Mitglieder, die bereits eine Rente vom VAWL beziehen, unaufgefordert eine Bescheinigung über die von uns im Jahr 2023 gezahlte Bruttorente.

Sofern es den jeweiligen Rentenempfänger betrifft, wird die Bescheinigung um weitere Punkte ergänzt. Hierbei kann es sich sowohl um den Anpassungsbetrag, als auch um die Höhe der Beiträge, die durch das Versorgungswerk an die Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt wurden, handeln.