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Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe ist eine berufsständische Versorgungseinrichtung auf der gesetzlichen Grundlage des Heilberufsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Es besteht seit dem 1. Januar 1978. Aufgabe ist es, allen Mitgliedern der Apothekerkammern Westfalen-Lippe und Bremen und ihren Familien einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gemäß Satzung zu gewähren. Sämtliche approbierten Apotheker/innen, die den beiden Kammern angehören und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - es sei denn, sie sind berufsunfähig - erwerben gleichzeitig die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. Mitgliedschaften, die vor dem 1. Januar 2006 begründet wurden, bleiben davon unberührt.