Änderungen für Rentner, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (§ 256 SGB V)

Ab dem 1. Juli 2019 kommt es zu einer Verfahrensänderung, wenn

  • Sie gesetzlich krankenversichert sind (Krankenversicherung der Rentner) und
  • in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht freiwillig versichert sind und
  • das VAWL für Sie noch keine Kranken– und Pflegeversicherungsbeiträge abführt

Bisher werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vom VAWL an Ihre jeweilige Krankenkasse abgeführt, wenn z. B. ein gleichzeitiger Bezug einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vorlag.
Hier erfolgt nun eine Umstellung, sodass wir als Zahlstelle dazu verpflichtet sind, für alle versicherungspflichtigen Versorgungsbezugsempfänger die Durchführung der Beitragsabführung zu übernehmen.
Dies hat keine Auswirkungen auf die grundsätzliche Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, diese sind weiterhin vom Versorgungsempfänger in voller Höhe zu entrichten.

Da eine Vielzahl von Personen betroffen ist, werden Sie von uns im Laufe der nächsten Wochen individuell benachrichtigt.



Ansprechpartner

Christina Röper
Rentenverwaltung L-Z
T 0251 52005-87
F 0251 52005-70
E-Mail-Adresse anzeigen
Nachricht schreiben