Logo der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Chemikalienabgabe – Tabellen BAK

Chemikalienabgabe – Tabellen BAK

Eine tabellarische Übersicht der Bundesapothekerkammer (BAK) über die Vorschriften für die Abgabe von Chemikalien an private Verwender sowie an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten nach der EU-Explosivgrundstoffverordnung, der Chemikalienverbotsverordnung und des Grundstoffüberwachungsrechts finden Sie unter Downloads.

Gefährliche Stoffe und Gemische zu technischen Zwecken sind nach Gefahrstoffrecht zu kennzeichnen (CLP-Verordnung). Bei der Abgabe durch die Apotheke ist im Vorfeld immer die exakte Zweckbestimmung zu klären.

(Stand: 09.09.2025)

 

Downloads