Die Approbation

Wer in Deutschland den Apothekerberuf ausüben will, bedarf der Approbation als Apotheker. Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, den Apothekerberuf ausüben zu dürfen.

Nach erfolgreichem Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung (3. Staatsexamen) kann die Approbation zum Apotheker bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Im Kammergebiet Westfalen-Lippe sind dies die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster.

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 02931/82 0
Telefax: 02931/82 25 20
www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Telefon: 05231/71 0
Telefax: 05231/71 12 95
www.bezreg-detmold.nrw.de

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1 - 3
48143 Münster
Telefon: 0251/411-0
Telefax: 0251/411-25 25
www.bezreg-muenster.nrw.de

Nähere Informationen zu dem Antrag auf Approbation und den weiteren, einzureichenden Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierungen. Bei Fragen zur Approbation wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung.