Ausbildungsausweis
Ab Mitte Juni 2011 stellt die Apothekerkammer Westfalen-Lippe allen Pharmazeuten im Praktikum (PhiP), die sich als Kammermitglied anmelden, automatisch einen Ausbildungsausweis aus. Der Ausbildungsausweis kann für etwaige Ermäßigungen zur Vorlage bei Behörden, Banken, Verkehrsbetrieben etc. dienen.
Pharmazeuten im Praktikum, die keine Kammermitglieder sind, können sich eine allgemeine Stellungnahme herunterladen, die vom Ausbildungsbetrieb ausgefüllt und unterschrieben ebenfalls zur Vorlage bei o. g. Institutionen verwendet werden kann.