Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Westfalen-Lippe für Apothekerinnen und Apotheker

Apotheker/innen sind nach der Berufsordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe zur beruflichen Fortbildung verpflichtet. Diese trägt dazu bei, die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten auf hohem Niveau zu sichern und zu erweitern. Sie dient damit der ständigen Verbesserung apothekerlichen Handelns und ist ein Instrument zur Qualitätssicherung der Patientenversorgung.

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) hat Satzungen zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates für Apothekerinnen und Apotheker, Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten, Apothekerassistentinnen und -assistenten, Pharmazieingenieurinnen und –ingenieure, Apothekenassistentinnen und –assistenten, Pharmazeutische Assistentinnen und Assistenten erlassen. Das gesamte pharmazeutische Personal der Apotheken im Kammergebiet Westfalen-Lippe hat somit die Möglichkeit, seine Fortbildungsaktivität mit Fortbildungspunkten zu dokumentieren und ein Fortbildungszertifikat zu erhalten.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fortbildungszertifikates ist der Nachweis von mindestens 150 Fortbildungspunkten, die im Zeitraum von höchstens drei Jahren vor Antragstellung erworben wurden.
Ausführliche Informationen hierzu sind für unsere Mitglieder im internen Bereich unserer Homepage unter der Rubrik Fortbildung abrufbar.

Bitte beachten: Neben den Fortbildungsmaßnahmen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe können Kammermitglieder auch an Veranstaltungen von Fremdanbietern teilnehmen. Fortbildungspunkte werden dann allerdings nur anerkannt, wenn die besuchte Fortbildungsmaßnahme des Fremdanbieters von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe oder einer anderen Heilberufskammer akkreditiert wurde. Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahme können der Ausschreibung oder der Teilnahmebescheinigung entnehmen, ob eine entsprechende Akkreditierung vorliegt.

Ausnahme: Erste-Hilfe-Kurs
Für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer), der durch eine ermächtigte Stelle gem. § 26 DGUV Vorschrift 1 durchgeführt wurde, werden grundsätzlich acht Fortbildungspunkte in der Kategorie 1a (Seminar; Fremdveranstaltungen) anerkannt. Der Kurs muss dafür nicht von der AKWL oder einer anderen Heilberufskammer akkreditiert worden sein. Bei Antragstellung zum Fortbildungszertifikat halten Sie bitte die entsprechende Teilnahmebescheinigung bereit.



Ansprechpartner

Dr. Oliver Schwalbe
Abteilungsleiter Aus- und Fortbildung, Arzneimitteltherapiesicherheit
T 0251 52005-74
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Waltraud Dalhus
Abteilung Aus- und Fortbildung, Arzneimitteltherapiesicherheit
T 0251 52005-32
F 0251 5200569
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