Prüfungsgebühr

Die Gebühr für die Kenntnisprüfung beträgt 710 Euro (§ 1 Abs. 1 Nr. 16 der Gebührenordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe). Der Gebührenbescheid wird von der AKWL verschickt. Die Gebühr ist im Vorfeld der Kenntnisprüfung, bis spätestens zu dem im Gebührenbescheid genannten Datum, zu entrichten.