Ladung zur Prüfung

Nach Eingang der vollständigen Prüfungsgebühr wird der Prüfling zur Kenntnisprüfung zugelassen und erhält spätestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin die Ladung zur Prüfung.

Achtung:
Wenn ein/e Prüfungskandidat*in nach form- und fristgerechter Ladung den Prüfungstermin verlegt oder absagt, wird eine Gebühr von 155 Euro fällig (§ 1 Abs. 1 Nr. 16 der Gebührenordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe).