Nur Präparate gegen mittelschwere Depressionen betroffen!

Kein Aprilscherz: Medikamente mit Johanniskraut teilweise rezeptpflichtig

(Münster, 31. März 2009) Ob ein Präparat verschreibungspflichtig wird, hängt vom Anwendungsgebiet, aber nicht von der Einzeldosis oder der Packungsgröße ab. Der Hintergrund für diese Änderung sind grundsätzliche Überlegungen, dass Depressionen ärztlich diagnostiziert und behandelt werden sollten.

„Die Apothekerin und der Apotheker werden beim Verdacht auf eine nicht diagnostizierte Depression den Patienten auch in Zukunft an einen Arzt verweisen", so Overwiening. Die antidepressive Wirkung von Johanniskraut-Extrakten setzt verzögert und nur bei regelmäßiger Anwendung ein. Pro Tag sollten 600 bis 900 Milligramm eines standardisierten Extraktes eingenommen werden. Die Vizepräsidentin der Apothekerkammer: „In Drogerien und Supermärkten gibt es freiverkäufliche Johanniskraut-Präparate, die nur sehr geringe Mengen Wirkstoff enthalten. Ich rate von einer Einnahme dieser nichtapothekenpflichtigen Johanniskraut-Präparate ab, da sie erheblich unterdosiert sind."

Zudem warnt Overwiening davor, nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel zu unterschätzen. Das Johanniskraut sei ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig die Beratung in der Apotheke über Wechselwirkungen von Arzneimitteln ist: „Extrakte des Krauts enthalten die Substanz Hyperforin, die die Leberfunktion ankurbelt. Dadurch werden aber auch verschiedene Arzneimittel wie z. B. die Anti-Baby-Pille, schneller abgebaut."

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