Beitragszahlung bei Bezug von Krankengeld

VAWL-Mitglieder, die Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beziehen und DRV-befreit sind, müssen gemäß der Satzung Beiträge zahlen. Die GKV beteiligt sich daran –  dafür reicht ein formloser Antrag an die Krankenkasse. Diese überweist den Anteil dann direkt an das VAWL. Sobald uns die benötigten Daten Ihrer Krankenkasse vorliegen, informieren wir Sie schriftlich über Ihren Versicherungsanteil, den Sie selbst an das VAWL entrichten müssen. Über die Zahlungsmöglichkeiten geben wir gerne Auskunft.
Die Beiträge wirken sich dabei selbstverständlich rentensteigernd aus.



Ansprechpartner

Sandra Suermann
Mitgliederverwaltung (A-K)
T 0251 52005-53
F 0251 52005-80
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