Pharmazeutische Dienstleistungen

Mit dem Vor-Ort-Stärkungsgesetz (VOASG) wurde der Anspruch der Patient*innen auf pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. Dabei handelt es sich um Leistungen, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§ 129 Abs. 5e SGB V). Mit diesem wichtigen Instrument können Vor-Ort-Apotheken ihren Patient*innen niederschwellige Angebote zur Gesundheitsförderung machen.

Patient*innen haben Anspruch auf folgende pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken:

  1. Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
  2. Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
  3. Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
  4. Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
  5. Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik


Die ABDA bietet für die Apotheken hierzu ausführliche Unterlagen und Arbeitshilfen an, in denen alle Aspekte der pharmazeutischen Dienstleistungen detailliert beschrieben sind. Alle Unterlagen stehen auf der ABDA-Homepage zur Verfügung. Aktualisierungen und Änderungen finden Sie im Bereich Revision unter dem Akkordeon-Verzeichnis der jeweiligen Dienstleistung. Der ABDA Newsletter setzt Sie zusätzlich automatisch über wichtige Neuerungen in Kenntnis.

Die Leistungen „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ und „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ können ohne Zusatzqualifikation vom pharmazeutischen Personal erbracht werden, letztere jedoch nur nach abgeschlossener Ausbildung.

Für die komplexeren Leistungen „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“, „Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten“ und „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ wird die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ nach dem Curriculum der Bundesapothekerkammer vorausgesetzt. Folgende Fort- und Weiterbildungen werden als mindestens gleichwertig anerkannt:

  • ATHINA
  • ARMIN
  • Apo-AMTS
  • Medikationsmanager BA KlinPharm
  • Weiterbildung Geriatrische Pharmazie
  • Weiterbildung Allgemeinpharmazie


Fortbildungsveranstaltungen auf Basis des BAK-Curriculums “Medikationsanalyse und Medikationsmanagement als Prozess" und weitere Veranstaltungen zu den pharmazeutischen Dienstleistungen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender unter dem Suchbegriff „Curriculum“ oder „pharmazeutische Dienstleistungen“.