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Samstag
19.06.
9:00 bis 14:30 Uhr
Samstag 19.06., 9:00 bis 14:30 Uhr
Fortbildung

Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker*innen: Praktische Durchführung von Impfungen und Erste Hilfe - Seminar für Apotheker*innen

Zu diesem Seminar werden nur Apotheker*innen zugelassen, die Mitglied der AKWL sind. Die Mitgliedschaft muss auch noch zum Zeitpunkt des Seminars bestehen!

Münster
1a: Seminar / Kurs / Workshop für Approbierte

18988
13
1a
125,00 €
09.06.2027
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Siehe Veranstaltungsinfos
Kontakt
Meike Vogelpohl
Sachbearbeiterin & Assistentin
Abteilung
Aus- und Fortbildung & AMTS

0251 52005-14
E-Mail schreiben

Veranstaltungsinfos

Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Apotheker*innen zur Durchführung von Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, berechtigt. Eine Voraussetzung für die Durchführung der Schutzimpfungen ist der Nachweis, dass die Apothekerin bzw. der Apotheker an einer ärztlichen Schulung teilgenommen hat.
Apotheker*innen, die zur Durchführung von Schutzimpfungen berechtigt sind, dürfen die Verabreichung des Impfstoffs an ebenfalls ärztlich geschulte Pharmazeut*innen im Praktikum, PTA und Pharmazieingenieur*innen delegieren, sofern sie diese Personen dabei beaufsichtigen. Die Aufklärung, die Anamnese, die Einholung der Einwilligung der zu impfenden Person und die Impfdokumentation nach § 22 dürfen Apotheker nicht an diesen Personenkreis delegieren.
Grundlage dieser ärztlichen Schulung wird ein Curriculum der Bundesapothekerkammer sein, das derzeit noch entwickelt wird. Bitte beachten Sie, dass die Schulung neben dem Präsenzteil („Praktische Durchführung von Impfungen und Erste Hilfe") auch Video-Lektionen sowie Selbststudium umfassen wird. Diese Schulungsbestandteile werden im Mitgliederbereich/PTA-Campus der AKWL-Website veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind.

Apotheker*innen, die bereits für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen SARS-COV2 und Grippe qualifiziert sind dürfen weiterhin gegen diese Erkrankungen impfen. Die Apothekerkammer wird baldmöglichst Ergänzungsschulungen für die Impfberechtigung mit weiteren Totimpfstoffen anbieten.

Bitte beachten Sie: Um das Impfen im Kurs mit NaCL-Lösung an einer/einem Mitteilnehmer*in üben zu können, müssen Sie vor Ort mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie über einen ausreichenden Hepatitis-B-Schutz verfügen.

Referenten:
Dr. Alexandra Wagner-Bohn, Ärztin
Dr. Steffen Schmidt, Apotheker

Samstag
19.06.
9:00 bis 14:30 Uhr
Samstag 19.06., 9:00 bis 14:30 Uhr
Fortbildung

Durchführung von Schutzimpfungen durch PTA und PhiP: Praktische Durchführung von Impfungen und Erste Hilfe - Seminar für PTA und PhiP

Zu diesem Seminar werden nur PhiP, die Mitglied der AKWL sind, sowie PTA die Mitglied im PTA-Campus der AKWL sind, zugelassen. Die Mitgliedschaft muss auch noch zum Zeitpunkt des Seminars bestehen!

Münster
1a: Seminar / Kurs / Workshop für Sonstige

18989
13
1a
125,00 €
09.06.2027
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Siehe Veranstaltungsinfos
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Meike Vogelpohl
Sachbearbeiterin & Assistentin
Abteilung
Aus- und Fortbildung & AMTS

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Veranstaltungsinfos

Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Apotheker*innen zur Durchführung von Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, berechtigt. Eine Voraussetzung für die Durchführung der Schutzimpfungen ist der Nachweis, dass die Apothekerin bzw. der Apotheker an einer ärztlichen Schulung teilgenommen hat.
Apotheker*innen, die zur Durchführung von Schutzimpfungen berechtigt sind, dürfen die Verabreichung des Impfstoffs an ebenfalls ärztlich geschulte Pharmazeut*innen im Praktikum, PTA und Pharmazieingenieur*innen delegieren, sofern sie diese Personen dabei beaufsichtigen. Die Aufklärung, die Anamnese, die Einholung der Einwilligung der zu impfenden Person und die Impfdokumentation nach § 22 dürfen Apotheker nicht an diesen Personenkreis delegieren.
Grundlage dieser ärztlichen Schulung wird ein Curriculum der Bundesapothekerkammer sein, das derzeit noch entwickelt wird. Bitte beachten Sie, dass die Schulung neben dem Präsenzteil („Praktische Durchführung von Impfungen und Erste Hilfe") auch Video-Lektionen sowie Selbststudium umfassen wird. Diese Schulungsbestandteile werden im Mitgliederbereich/PTA-Campus der AKWL-Website veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind.

Bitte beachten Sie: Um das Impfen im Kurs mit NaCL-Lösung an einer/einem Mitteilnehmer*in üben zu können, müssen Sie vor Ort mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie über einen ausreichenden Hepatitis-B-Schutz verfügen.

Referenten:
Dr. Alexandra Wagner-Bohn, Ärztin
Dr. Steffen Schmidt, Apotheker

Samstag
03.07.
9:00 bis 14:30 Uhr
Samstag 03.07., 9:00 bis 14:30 Uhr
Fortbildung

Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker*innen: Praktische Durchführung von Impfungen und Erste Hilfe - Seminar für Apotheker*innen

Zu diesem Seminar werden nur Apotheker*innen zugelassen, die Mitglied der AKWL sind. Die Mitgliedschaft muss auch noch zum Zeitpunkt des Seminars bestehen!

Münster
1a: Seminar / Kurs / Workshop für Approbierte

18990
13
1a
125,00 €
23.06.2027
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Siehe Veranstaltungsinfos
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Meike Vogelpohl
Sachbearbeiterin & Assistentin
Abteilung
Aus- und Fortbildung & AMTS

0251 52005-14
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Veranstaltungsinfos

Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Apotheker*innen zur Durchführung von Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, berechtigt. Eine Voraussetzung für die Durchführung der Schutzimpfungen ist der Nachweis, dass die Apothekerin bzw. der Apotheker an einer ärztlichen Schulung teilgenommen hat.
Apotheker*innen, die zur Durchführung von Schutzimpfungen berechtigt sind, dürfen die Verabreichung des Impfstoffs an ebenfalls ärztlich geschulte Pharmazeut*innen im Praktikum, PTA und Pharmazieingenieur*innen delegieren, sofern sie diese Personen dabei beaufsichtigen. Die Aufklärung, die Anamnese, die Einholung der Einwilligung der zu impfenden Person und die Impfdokumentation nach § 22 dürfen Apotheker nicht an diesen Personenkreis delegieren.
Grundlage dieser ärztlichen Schulung wird ein Curriculum der Bundesapothekerkammer sein, das derzeit noch entwickelt wird. Bitte beachten Sie, dass die Schulung neben dem Präsenzteil („Praktische Durchführung von Impfungen und Erste Hilfe") auch Video-Lektionen sowie Selbststudium umfassen wird. Diese Schulungsbestandteile werden im Mitgliederbereich/PTA-Campus der AKWL-Website veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind.

Apotheker*innen, die bereits für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen SARS-COV2 und Grippe qualifiziert sind dürfen weiterhin gegen diese Erkrankungen impfen. Die Apothekerkammer wird baldmöglichst Ergänzungsschulungen für die Impfberechtigung mit weiteren Totimpfstoffen anbieten.

Bitte beachten Sie: Um das Impfen im Kurs mit NaCL-Lösung an einer/einem Mitteilnehmer*in üben zu können, müssen Sie vor Ort mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie über einen ausreichenden Hepatitis-B-Schutz verfügen.

Referenten:
Andrea Bonse, Ärztin
Dr. Steffen Schmidt, Apotheker

Samstag
03.07.
9:00 bis 14:30 Uhr
Samstag 03.07., 9:00 bis 14:30 Uhr
Fortbildung

Durchführung von Schutzimpfungen durch PTA und PhiP: Praktische Durchführung von Impfungen und Erste Hilfe - Seminar PTA und PhiP

Zu diesem Seminar werden nur PhiP, die Mitglied der AKWL sind, sowie PTA die Mitglied im PTA-Campus der AKWL sind, zugelassen. Die Mitgliedschaft muss auch noch zum Zeitpunkt des Seminars bestehen!

Münster
1a: Seminar / Kurs / Workshop für Sonstige

18991
13
1a
125,00 €
23.06.2027
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Siehe Veranstaltungsinfos
Kontakt
Meike Vogelpohl
Sachbearbeiterin & Assistentin
Abteilung
Aus- und Fortbildung & AMTS

0251 52005-14
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Veranstaltungsinfos

Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Apotheker*innen zur Durchführung von Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, berechtigt. Eine Voraussetzung für die Durchführung der Schutzimpfungen ist der Nachweis, dass die Apothekerin bzw. der Apotheker an einer ärztlichen Schulung teilgenommen hat.
Apotheker*innen, die zur Durchführung von Schutzimpfungen berechtigt sind, dürfen die Verabreichung des Impfstoffs an ebenfalls ärztlich geschulte Pharmazeut*innen im Praktikum, PTA und Pharmazieingenieur*innen delegieren, sofern sie diese Personen dabei beaufsichtigen. Die Aufklärung, die Anamnese, die Einholung der Einwilligung der zu impfenden Person und die Impfdokumentation nach § 22 dürfen Apotheker nicht an diesen Personenkreis delegieren.
Grundlage dieser ärztlichen Schulung wird ein Curriculum der Bundesapothekerkammer sein, das derzeit noch entwickelt wird. Bitte beachten Sie, dass die Schulung neben dem Präsenzteil („Praktische Durchführung von Impfungen und Erste Hilfe") auch Video-Lektionen sowie Selbststudium umfassen wird. Diese Schulungsbestandteile werden im Mitgliederbereich/PTA-Campus der AKWL-Website veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind.

Bitte beachten Sie: Um das Impfen im Kurs mit NaCL-Lösung an einer/einem Mitteilnehmer*in üben zu können, müssen Sie vor Ort mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie über einen ausreichenden Hepatitis-B-Schutz verfügen.

Referenten:
Andrea Bonse, Ärztin
Dr. Steffen Schmidt, Apotheker

Samstag
10.07.
9:00 bis 14:30 Uhr
Samstag 10.07., 9:00 bis 14:30 Uhr
Fortbildung

Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker*innen: Praktische Durchführung von Impfungen und Erste Hilfe - Seminar für Apotheker*innen

Zu diesem Seminar werden nur Apotheker*innen zugelassen, die Mitglied der AKWL sind. Die Mitgliedschaft muss auch noch zum Zeitpunkt des Seminars bestehen!

Münster
1a: Seminar / Kurs / Workshop für Approbierte

18992
13
1a
125,00 €
01.07.2027
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Siehe Veranstaltungsinfos
Kontakt
Meike Vogelpohl
Sachbearbeiterin & Assistentin
Abteilung
Aus- und Fortbildung & AMTS

0251 52005-14
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Veranstaltungsinfos

Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Apotheker*innen zur Durchführung von Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, berechtigt. Eine Voraussetzung für die Durchführung der Schutzimpfungen ist der Nachweis, dass die Apothekerin bzw. der Apotheker an einer ärztlichen Schulung teilgenommen hat.
Apotheker*innen, die zur Durchführung von Schutzimpfungen berechtigt sind, dürfen die Verabreichung des Impfstoffs an ebenfalls ärztlich geschulte Pharmazeut*innen im Praktikum, PTA und Pharmazieingenieur*innen delegieren, sofern sie diese Personen dabei beaufsichtigen. Die Aufklärung, die Anamnese, die Einholung der Einwilligung der zu impfenden Person und die Impfdokumentation nach § 22 dürfen Apotheker nicht an diesen Personenkreis delegieren.
Grundlage dieser ärztlichen Schulung wird ein Curriculum der Bundesapothekerkammer sein, das derzeit noch entwickelt wird. Bitte beachten Sie, dass die Schulung neben dem Präsenzteil („Praktische Durchführung von Impfungen und Erste Hilfe") auch Video-Lektionen sowie Selbststudium umfassen wird. Diese Schulungsbestandteile werden im Mitgliederbereich/PTA-Campus der AKWL-Website veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind.

Apotheker*innen, die bereits für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen SARS-COV2 und Grippe qualifiziert sind dürfen weiterhin gegen diese Erkrankungen impfen. Die Apothekerkammer wird baldmöglichst Ergänzungsschulungen für die Impfberechtigung mit weiteren Totimpfstoffen anbieten.

Bitte beachten Sie: Um das Impfen im Kurs mit NaCL-Lösung an einer/einem Mitteilnehmer*in üben zu können, müssen Sie vor Ort mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie über einen ausreichenden Hepatitis-B-Schutz verfügen.

Referenten:
Andrea Bonse, Ärztin
Anne Knepper, Apothekerin

Samstag
10.07.
9:00 bis 14:30 Uhr
Samstag 10.07., 9:00 bis 14:30 Uhr
Fortbildung

Durchführung von Schutzimpfungen durch PTA und PhiP: Praktische Durchführung von Impfungen und Erste Hilfe - Seminar für PTA und PhiP

Zu diesem Seminar werden nur PhiP, die Mitglied der AKWL sind, sowie PTA die Mitglied im PTA-Campus der AKWL sind, zugelassen. Die Mitgliedschaft muss auch noch zum Zeitpunkt des Seminars bestehen!

Münster
1a: Seminar / Kurs / Workshop für Sonstige

18993
13
1a
125,00 €
01.07.2027
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Siehe Veranstaltungsinfos
Kontakt
Meike Vogelpohl
Sachbearbeiterin & Assistentin
Abteilung
Aus- und Fortbildung & AMTS

0251 52005-14
E-Mail schreiben

Veranstaltungsinfos

Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Apotheker*innen zur Durchführung von Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, berechtigt. Eine Voraussetzung für die Durchführung der Schutzimpfungen ist der Nachweis, dass die Apothekerin bzw. der Apotheker an einer ärztlichen Schulung teilgenommen hat.
Apotheker*innen, die zur Durchführung von Schutzimpfungen berechtigt sind, dürfen die Verabreichung des Impfstoffs an ebenfalls ärztlich geschulte Pharmazeut*innen im Praktikum, PTA und Pharmazieingenieur*innen delegieren, sofern sie diese Personen dabei beaufsichtigen. Die Aufklärung, die Anamnese, die Einholung der Einwilligung der zu impfenden Person und die Impfdokumentation nach § 22 dürfen Apotheker nicht an diesen Personenkreis delegieren.
Grundlage dieser ärztlichen Schulung wird ein Curriculum der Bundesapothekerkammer sein, das derzeit noch entwickelt wird. Bitte beachten Sie, dass die Schulung neben dem Präsenzteil („Praktische Durchführung von Impfungen und Erste Hilfe") auch Video-Lektionen sowie Selbststudium umfassen wird. Diese Schulungsbestandteile werden im Mitgliederbereich/PTA-Campus der AKWL-Website veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind.

Bitte beachten Sie: Um das Impfen im Kurs mit NaCL-Lösung an einer/einem Mitteilnehmer*in üben zu können, müssen Sie vor Ort mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie über einen ausreichenden Hepatitis-B-Schutz verfügen.

Referenten:
Andrea Bonse, Ärztin
Anne Knepper, Apothekerin

Mittwoch
06.10.
19:00 bis 22:00 Uhr
Mittwoch 06.10., 19:00 bis 22:00 Uhr
Weiterbildung

Weiterbildungszirkel "Wie bringe ich es aufs Papier?"

Weiterbildungszirkel sind ausschließlich für Weiterzubildende der Kammer Westfalen-Lippe im Gebiet Allgemeinpharmazie!

Die Projektarbeit in der Weiterbildung bietet eine Fülle von Möglichkeiten, seine eigenen Ideen in der Praxis umzusetzen. Diese Freiheit wirft allerdings auch einiges an Fragen auf, wie:
• Welches Thema wähle ich?
• Wird die Apothekerkammer meine Projektidee anerkennen?
• Entspricht das Projekt meinem Anspruch?
Ist die Idee geboren, braucht sie eine praxistaugliche Umsetzung, ansonsten bleibt es bei einer schönen Idee. Die letzte Hürde ist das weiße Blatt oder besser der leere Bildschirm. Schließlich soll, nach der ganzen Arbeit, die Präsentation und Dokumentation verständlich und dem Aufwand angemessen sein.

Drei Weiterbildungszirkel geben zu diesen Punkten neue Impulse und Informationen. Zudem gibt es Workshops zur gemeinsamen Entwicklung von Ideen und Raum für Austausch und die Vernetzung der Weiterzubildenden. Die Struktur lässt sich einfach auf spätere Projekte in der Apotheke übertragen. Sie können, müssen aber nicht an allen drei Terminen teilnehmen.



Online-Veranstaltung
1a: Seminar / Kurs / Workshop für Approbierte

18852
4
1a
kostenlos
25.09.2027
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Anja Keck
Kontakt
Susanne Gerke
Sachbearbeiterin
Abteilung Weiterbildung

0251 52005-20
E-Mail schreiben

Veranstaltungsinfos

Inhalte Zirkel 3:
Early Bird: Rechtzeitig mit dem Schreiben beginnen
Der Plan für größere Schreibprojekte
Allem eine Struktur geben und FERTIG
Besprechung der Projekte, Klärung von Fragen und Motivation, Motivation, Motivation


08.10.
bis
10.10.
08.10. bis 10.10.
Weiterbildung

Klinische Pharmazie Seminar 4 "Spezielle Arzneimitteltherapie und Klinische Ernährung"



Aufgrund der hohen Zahl an Weiterzubildenden gilt im Weiterbildungsgebiet „Klinische Pharmazie“ ein regionalisierter Verteilungsmodus. Dies bedeutet, dass die Landesapothekerkammern vorrangig Weiterzubildende aus dem eigenen Regionalverbund berücksichtigen. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe gehört zum Regionalverbund West, hier organisieren die Apothekerkammern Hessen, Nordrhein und Westfalen-Lippe die Seminare.
Anmelden können sich Weiterzubildende aus den Kammern Hessen, Nordrhein, Saarland und Westfalen-Lippe.

Sofern Plätze in den Seminaren der Apothekerkammer Westfalen-Lippe frei bleiben, können diese auch an Weiterzubildende aus anderen Regionalverbünden vergeben werden.
Falls Seminarplätze in einem anderen Regionalverbund frei bleiben, kann dann auch dort das Seminar besucht werden. Weiterzubildende können sich dort auf die Warteliste setzen, einen Anspruch auf einen Platz gibt es nicht.


Münster
1a: Seminar / Kurs / Workshop für Approbierte

18999
21
1a
300,00 €
10.09.2027
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Dr. Sebastian Baum
Kontakt
Susanne Gerke
Sachbearbeiterin
Abteilung Weiterbildung

0251 52005-20
E-Mail schreiben

Veranstaltungsinfos

Inhalte:
Geriatrische Patienten, inklusive Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion
Onkologische Patienten, inkl. Palliativpatienten
Intensivmedizinische Patienten, inkl. Patienten mit Organersatzverfahren
Enterale und parenterale Ernährung
Pädiatrische Patienten, Frühgeborene

Seminarzeiten (inkl. Pausen) Stand: August 2026
Freitag, 8. Oktober 2027 von 8:30 bis 19:30 Uhr
Samstag, 9. Oktober 2027 von 8:30 bis 17:15 Uhr
Sonntag, 10. Oktober 2027 von 8:30 bis 12:45 Uhr

Das Seminar findet in Präsenz in Münster statt.




29.10.
bis
31.10.
29.10. bis 31.10.
Weiterbildung

Klinische Pharmazie Seminar 6 "Hygiene, antimikrobielle Therapie, Medizinprodukte"

Aufgrund der hohen Zahl an Weiterzubildenden gilt im Weiterbildungsgebiet „Klinische Pharmazie“ ein regionalisierter Verteilungsmodus. Dies bedeutet, dass die Landesapothekerkammern vorrangig Weiterzubildende aus dem eigenen Regionalverbund berücksichtigen. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe gehört zum Regionalverbund West, hier organisieren die Apothekerkammern Hessen, Nordrhein und Westfalen-Lippe die Seminare.
Anmelden können sich Weiterzubildende aus den Kammern Hessen, Nordrhein, Saarland und Westfalen-Lippe.

Sofern Plätze in den Seminaren der Apothekerkammer Westfalen-Lippe frei bleiben, können diese auch an Weiterzubildende aus anderen Regionalverbünden vergeben werden.
Falls Seminarplätze in einem anderen Regionalverbund frei bleiben, kann dann auch dort das Seminar besucht werden. Weiterzubildende können sich dort auf die Warteliste setzen, einen Anspruch auf einen Platz gibt es nicht.







Münster
1a: Seminar / Kurs / Workshop für Approbierte

18996
21
1a
300,00 €
08.10.2027
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Dr. rer. nat. Dagmar Horn
Kontakt
Susanne Gerke
Sachbearbeiterin
Abteilung Weiterbildung

0251 52005-20
E-Mail schreiben

Veranstaltungsinfos

Inhalte:
Relevante Infektionskrankheiten/leitliniengerechte Behandlung
Antibiotic Stewardship
Hygiene
Mikrobiologie
Allgemeine antiinfektive Therapiestrategien
Medizinprodukte

Seminarzeiten (inkl. Pausen) (Stand: August 2026)
Freitag, 29. Oktober 2027 von 09:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Samstag, 30. Oktober 2027 von 09:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Sonntag, 31. Oktober 2027 von 09:00 Uhr bis 13:15 Uhr