Herzlich willkommen!
Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe ist eine berufsständische Versorgungseinrichtung auf der gesetzlichen Grundlage des Heilberufsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Es besteht seit dem 1. Januar 1978. Aufgabe ist es, allen Mitgliedern der Apothekerkammern Westfalen-Lippe und Bremen und ihren Familien einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gemäß Satzung zu gewähren. Sämtliche approbierten Apotheker/innen, die den beiden Kammern angehören und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - es sei denn, sie sind berufsunfähig - erwerben gleichzeitig die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. Mitgliedschaften, die vor dem 1. Januar 2006 begründet wurden, bleiben davon unberührt.
Urteil des BSG zur Befreiungsregelung nach § 6 SGB VI
Das Bundessozialgericht hat mit Entscheidungen vom 31. Oktober 2012 grundlegende Neuerungen zum Befreiungsverfahren judiziert. Antragsteller müssen danach zukünftig bei jedem Wechsel ihrer Beschäftigung zwingend einen neuen Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen.

