Informationen zur Berufsausbildung

Wir informieren Sie auf dieser Seite umfassend über den Ausbildungsverlauf.

Ausbildungsvergütung

Der Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter sieht folgende Vergütung vor:

 

Ärztliche Erst- oder Nachuntersuchung

Nach dem 1. Ausbildungsjahr: Ärztliche Nachuntersuchung Jugendlicher – Bescheinigung der Apothekerkammer vorlegen!

 

Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Ausbildungsverhältnis zu beenden. Nachfolgend führen wir einen kurzen Anriss der Beendigungsmöglichkeiten auf. Wenn Sie darüber hinaus Fragen zu der Kündigung haben, wenden Sie sich bitte an die Kammergeschäftsstelle.

 

Verkürzung der Ausbildung - Vorzeitige Zulassung

Die dreijährige Ausbildungszeit kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Eine Verkürzung ist in jedem Fall schriftlich bei der Kammergeschäftsstelle zu beantragen! Die unten aufgeführten Verkürzungsmöglichkeiten können auch zusammenhängend beantragt werden, so dass sich die Ausbildungszeit insgesamt um 12 Monate verkürzen kann!

 



Ansprechpartner

Annette Heitmann
Abteilung Dienstbereitschaft und Ausbildung PKA/PTA
T 0251 52005-46
F 0251 52005-92
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