Prüfungstermine

Ist der/die Prüfungskandidat*in prüfungsbereit, stellt er/sie bei der Bezirksregierung Münster den Antrag auf Kenntnisprüfung. Die Bezirksregierung Münster erteilt die Zulassung zur Prüfung und meldet die Daten der AKWL. Die AKWL sendet dem Prüfling eine E-Mail mit dem Link zum Kundenportal der AKWL. Hier kann der Prüfling einen Prüfungstermin buchen.

Bitte beachten Sie, dass die Auswahl des Termins verbindlich ist! Eine Ummeldung ist bis 10 Wochen vor dem Prüfungstermin möglich. Nach Versand der Ladung ist eine Verschiebung oder Absage des Prüfungstermins nur noch aus wichtigem Grund möglich. Ob diesem Grund stattgegeben wird, entscheidet die zuständige Behörde (Bezirksregierung Münster). Bitte informieren Sie uns umgehend bei Verschiebung oder Absage Ihres Termins (vgl. § 22d AAppO in Verbindung mit § 13 AAppO).

Wenn Sie nach form- und fristgerechter Ladung den Prüfungstermin verlegen oder absagen wird eine Gebühr von 155,00 EUR fällig (§ 1 Abs. 1 Nr. 16.2 der Gebührenordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe)

Die Gebühr für die Kenntnisprüfung beträgt 710,00 EUR (§ 1 Abs. 1 Nr. 16.1 der Gebührenordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe).