Kenntnisprüfung

Berufserlaubnis

Wer in der Bundesrepublik Deutschland als Apotheker*in tätig sein möchte, bedarf nach der Bundes-Apothekerordnung (BApO) der Approbation als Apotheker*in oder der Berufserlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes.

Im Kammergebiet Westfalen-Lippe ist die Bezirksregierung Münster zuständig für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse des Studiums der Pharmazie und der damit verbundenen Erteilung von Approbationen bzw. Berufserlaubnissen.

Kontaktdaten der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe der Bezirksregierung Münster (ZAG):

Adresse: Domplatz 1-3, 48143 Münster
Telefon: 0251 411-2400 (montags – freitags von 9.00-12.00 Uhr)
Telefax: 0251 411-82525
E-Mail:ah-anerkennung@brms.nrw.de


Ausländische Apotheker*innen müssen über die für den Beruf erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen. Diese sind durch die erfolgreiche Teilnahme an der Fachsprachenprüfung bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) nachzuweisen. Voraussetzung für die Zulassung zur Fachsprachenprüfung ist u. a. das B2-Sprachzertifikat. Im Rahmen der Fachsprachenprüfung sind vom Prüfling auf der Grundlage eines GER-B2-Diploms Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 nachzuweisen.

Apotheker*innen aus EU-Ländern: Diese Personengruppe erhält in der Regel nach erfolgreich absolvierter Fachsprachenprüfung von der Bezirksregierung Münster die Approbation als Apotheker*in.

Apothekern*innen aus Nicht-EU-Ländern: Die Bezirksregierung Münster prüft individuell anhand der Unterlagen der Antragsteller*innen, ob die pharmazeutische Ausbildung im Ausland mit der eines/r Apothekers*in in der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig ist.

Der Nachweis über die Gleichwertigkeit erfolgt grundsätzlich durch die Kenntnisprüfung bei der AKWL. Die Kenntnisprüfung erstreckt sich auf den Inhalt der pharmazeutischen staatlichen Abschlussprüfung in Deutschland. Im Regelfall sind dies die Fächer "Pharmazeutische Praxis" und "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker". In einigen Fällen wird ein zusätzliches Fach, wie z. B. "Klinische Pharmazie", geprüft.

Die AKWL hat seit dem 1. September 2020 die Zuständigkeit zur Durchführung der Kenntnisprüfungen vom Ministerium übertragen bekommen und nimmt seitdem die Prüfungen im Apothekerhaus in Münster ab.
 

Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung

Prüfungstermine

Prüfungsgebühr

Ladung zur Prüfung

Ablauf der Prüfung

Erteilung der Approbation



Ansprechpartner

Dr. Sylvia Prinz
Bereichsleiterin
Aus- und Fortbildung, Arzneimitteltherapiesicherheit, Weiterbildung & Qualitätssicherung
T 0251 52005-39
F 0251 52005-6620
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Annette Heitmann
T 0251 52005-46
F 0251 521650
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