Pharmazeutische Dienstleistungen
Mit dem Vor-Ort-Stärkungsgesetz (VOASG) wurde der Anspruch der Patient*innen auf pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. Dabei handelt es sich um Leistungen, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§ 129 Abs. 5e SGB V). Mit diesem wichtigen Instrument können Vor-Ort-Apotheken ihren Patient*innen niederschwellige Angebote zur Gesundheitsförderung machen.
Patient*innen haben Anspruch auf folgende pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken:
- Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
- Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
- Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
- Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
- Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten.
Qualifikationsanforderungen zu den Pharmazeutischen Dienstleistungen:
Pharmazeutische Dienstleistung | ApothekerInnen | Pharmazeutisches Personal* ohne PhiP und PTA in Ausbildung | Pharmazeutisches Personal* inkl. PhiP und PTA in Ausbildung |
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation | X** | ||
Immunsuppresiva nach Organtransplantation | X** | ||
Orale Antitumortherapie | X** | ||
Blutdruck | X | X | |
Inhalativa | X | X | X |
* Apotheker, Apothekerassistenten, Apothekenassistenten, pharmazeutische Assistenten, pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Pharmazieingenieure (PI)
** Mit zusätzlicher Qualifikation: Fortbildung auf Basis des BAK-Curriculums
„Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ oder alternativ eine Fort- bzw. Weiterbildung zu ATHINA, ARMIN, Apo-AMTS, Medikationsmanager BA KlinPharm, Weiterbildung Geriatrische Pharmazie oder Weiterbildung Allgemeinpharmazie. Nach Aufforderung der Krankenkasse ist eine gültige Bescheinigung/ein gültiges Zertifikat vorzuweisen.
Für Apotheker*innen sowie für PTA finden Sie im internen Bereich unserer Homepage eine Auflistung mit allen Fortbildungsangeboten zu den pharmazeutischen Dienstleistungen.
Die ABDA bietet für die Apotheken weitere ausführliche Unterlagen und Arbeitshilfen an, in denen alle Aspekte der pharmazeutischen Dienstleistungen detailliert beschrieben sind. Alle Unterlagen stehen auf der ABDA-Homepage zur Verfügung.