Fördermöglichkeiten während der PKA-Ausbildung

Die Agentur für Arbeit und das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützen unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbetriebe, wenn sie förderfähige junge Menschen betrieblich ausbilden.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den angebotenen Fördermöglichkeiten.

1. „Ausbildungsprogramm NRW“

Ausbildung ist für Betriebe ein wichtiger Faktor, um sich qualifizierten Fachkräftenachwuchs zu sichern. Während in einigen Städten und Kreisen ein Überangebot an Ausbildungsstellen herrscht, liegt das Angebot in anderen Teilen deutlich unter der Ausbildungsplatznachfrage. Insbesondere für Jugendliche mit eingeschränkten Ausbildungsmarktperspektiven ist es dort schwerer, einen Ausbildungsplatz zu finden.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert daher mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ab dem 1. September rund 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche in Gebieten mit einer ungünstigen Ausbildungsmarktlage. Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze einrichten, erhalten in den ersten 24 Monaten ab Programmstart einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 400 Euro im Monat. In 19 der 27 Kreise und kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe können Ausbildungsbetriebe durch das „Ausbildungsprogramm NRW“ gefördert werden.

Ihre Ansprechpartner vor Ort sowie den Fyler finden Sie hier unter Downloads.

2. Ausbildungszuschuss

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten und schwerbehinderten Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt. Bei der Übernahme eines schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis nach abgeschlossener Aus- oder Weiterbildung kann ein Zuschuss für die Dauer von einem Jahr erbracht werden.

3. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) haben das Ziel, den Ausbildungserfolg bzw. den Erfolg der Einstiegsqualifizierung zu sichern. Sie können bei Bedarf zu Beginn und jederzeit während der Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung gewährt werden. Ein spezieller Unterricht und gegebenenfalls begleitende sozialpädagogische Betreuung tragen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten bei und/oder fördern das Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und fachpraktischer Fertigkeiten. Dabei entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Der Zeitaufwand für abH beträgt 3-8 Stunden pro Woche. Es besteht die Möglichkeit der Förderung einer Zweitausbildung mit abH, sofern diese zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.

4. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen.

5. Teilzeitausbildung

Junge Menschen mit Familienverantwortung haben es oftmals besonders schwer, ihren Wunsch nach einer Berufsausbildung zu realisieren. Damit der Übergang in (Teilzeit)Ausbildung gelingen kann, gibt es das Programm „Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen“ (TEP).

6. Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)

Ein betriebliches Praktikum kann als sogenannte Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ) durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Die Förderung beträgt ab dem 1. August 2016 231 € monatlich sowie zusätzlich 116 Euro als pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Diese Qualifizierung, die als Brücke in eine Berufsausbildung dienen soll und sich an Jugendliche unter 25 Jahren ohne Ausbildungsplatz richtet, kann ggf. auf eine spätere Berufsausbildung angerechnet werden. Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossener Vertrag zur Einstiegsqualifizierung. Weitere Informationen und Unterlagen können Sie bei Frau Heitmann unter der Telefonnummer 0251 52005-46 abrufen oder nachstehend als PDF downloaden.



Ansprechpartner

Annette Heitmann
Abteilung Dienstbereitschaft und Ausbildung PKA/PTA
T 0251 52005-46
F 0251 52005-92
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