Apothekerausweis (HBA) u. Institutionenkarte (SMC-B) | Telematikinfrastruktur in den Apotheken

Wir informieren Sie an dieser Stelle über die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) in den rund 19.000 Apotheken in Deutschland im Allgemeinen sowie die konkreten Schritte und Angebote der AKWL etwa im Zusammenhang mit der Beantragung der erforderlichen Karten – elektronischer Heilberufsausweis (HBA) und Institutionenkarte (SMC-B).

Institutionenkarten für Organisationseinheiten (SMC-B-OE)

Die Apothekerkammern in Deutschland sind laut Gesellschafterbeschluss der gematik verpflichtet, auf Antrag an öffentliche Apotheken Institutionenkarten mit unterschiedlichen Telematik-ID für Organisationseinheiten (SMC-B-OE) von Apotheken i.S.d. § 313 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V herauszugeben.
Die jeweiligen Organisationseinheiten einer Vor-Ort-Apotheke können damit künftig auf deren Wunsch hin mehrere Karten mit jeweils unterschiedlicher Telematik-ID erhalten – für Versandhandel, Heim- bzw. Krankenhausversorgung – und dadurch separat im Adressbuch der Telematikinfrastruktur von anderen Nutzern gefunden und adressiert werden.

 

UPDATE (25.05.2022): HBA für Pharmazieingenieur*innen und Apothekerassistent*innen | Antragstellung ab sofort möglich

Für die Bearbeitung und Abzeichnung von E-Rezepten mittels qualifizierter elektronischer Signatur wird ein elektronischer Heilberufsausweis (HBA) benötigt. Dieser konnte bisher nur von Approbierten beantragt und bestellt werden.

In Nordrhein-Westfalen – ebenso wie in anderen Bundesländern – sind Pharmazie-Ingenieur*innen und Apotheker-Assistent*innen nicht Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.

 

 

UPDATE (15.06.2021):
HBA für Approbierte Mitarbeiter*innen

Seit dem 15.06.2021 haben wir die Online-Beantragung des Apothekerausweises für Approbierte Mitarbeiter*innen in öffentlichen Apotheken freigeschaltet.
 

 

Update (01.07.2021): Finanzierung des Apothekerausweises (HBA) für "Springer"

Mit Datum vom 7.6.2021 wurde die Finanzierungsvereinbarung zur Erstattung der erforderlichen erstmaligen Aufwendungen und zu den laufen Betriebskosten geändert und angepasst.
Hierbei wurden auch Regelungen zur Finanzierung der Kosten für die Apothekerausweise (HBA) für Approbierte Mitarbeiter*innen in öffentlichen Apotheken getroffen.

Hier gibt es auch Regelungen zur Refinanzierung von HBA für sogenannte Springer*innen in öffentlichen Apotheken.

 

Update (07.06.2021): Finanzierung des Apothekerausweises (HBA) für Approbierte Mitarbeiter*innen

Mit Datum vom 7.6.2021 wurde die Finanzierungsvereinbarung zur Erstattung der erforderlichen erstmaligen Aufwendungen und zu den laufen Betriebskosten geändert und angepasst.
Hierbei wurden auch Regelungen zur Finanzierung der Kosten für die Apothekerausweise (HBA) für Approbierte Mitarbeiter*innen in öffentlichen Apotheken getroffen.

 

UPDATE (07.05.2021):
HBA für Filialleiter*innen und Krankenhausapotheker*innen

Nachdem im letzten Jahr die Ausgabe von Kartenmaterial (Institutionenkarte/SMC-B und Apothekerausweis/HBA) für Apothekeninhaber*innen vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anbindungsfrist 30.09.2020 gestartet worden ist, steht ab sofort allen Krankenhausapotheker*innen sowie Filialleiter*innen von öffentlichen Apotheken die Online-Beantragung des Apothekerausweises/HBA zur Verfügung.
 

 

Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ)
zu HBA & SMC-B

Wir beantworten hier die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit dem Antrags- und Produktionsprozess der Karten sowie mit der Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur zum jetzigen Zeitpunkt bestehen.
 

 

Info: Apothekerausweis/Heilberufsausweis (HBA)

Der HBA ist ein personenbezogener Ausweis (in Ihrem Fall ein „Apothekerausweis“), der spezifisch für den jeweiligen Leistungserbringer-Sektor bundesweit definiert wird. Hierfür ist der HBA u.a. mit entsprechenden Zertifikaten zur Identifikation ausgestattet, die Sie letztlich zweifelsfrei als Apotheker/in ausweisen.

Die Beantragung des Apothekerausweise (HBA) für Apothekeninhaber*innen sowie für Filialleiter*innen und Krankenhausapother*innen kann über den internen Bereich gestartet werden > 

 

Info: Institutionenkarte (SMC-B)

Die Institutionenkarte SMC-B (Secure Module Card Typ B) dient zur Identifikation der Apotheke in der Telematikinfrastruktur (TI) und ist notwendig für den Verbindungsaufbau zwischen Konnektor und TI.

Die Beantragung der Karten für Apothekeninhaber/-innen kann über den internen Bereich gestartet werden > 

 

Beantragung von HBA und SMC-B

Beide Ausweiskarten – der Apothekerausweis (HBA) und die Institutionenkarte (SMC-B) werden durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe auf Antrag an ihre Mitglieder herausgegeben.

 

Termine, Fristen & gesetzliche Vorgaben

Konnektoren, Kartenlesegeräte, HBA & SMC-B, eMP und E-Rezept – aktuell gibt es eine Vielzahl von Berichten sowie auch Werbe- und Vertriebsaktivitäten verschiedener Marktteilnehmer rund um die Einführung der Telematikinfrastruktur in den Apotheken in Deutschland.

 

Finanzierung der Telematikinfrastruktur in den Apotheken

Über die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten für die technische Ausstattung der rund 19.000 Apotheken im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband eine Finanzierungsvereinbarung getroffen.

 

Anleitungen & Hilfestellungen

Wir haben Ihnen hier eine Übersicht über externe Hilfestellungen zusammengestellt, die im Zusammenhang mit der Beauftragung und Freischaltung der beiden Karten, der Institutionenkarten (SMC-B) und des Apothekerausweises (HBA) stehen.