AUSTAUSCH VON TI-KOMPONENTEN IN APOTHEKEN

Abläufe, Fristen & Handlungsempfehlungen | RSA-Karten-Tausch zum 31.12.2025

Aktuell findet in allen Apotheken in Deutschland ein Austausch zentraler technischer Komponenten statt. Dieser betrifft die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) und somit auch den Zugang zum E-Rezept-System. Da die TI-Anbindung für Apotheken seit September 2020 verpflichtend ist und die entsprechenden Komponenten über eine Zertifikatslaufzeit von fünf Jahren verfügen, laufen nun die ersten Zertifikate ab – und müssen rechtzeitig ersetzt werden. Dabei sind mehrere technische Bausteine zu berücksichtigen – vom Konnektor über Kartenlesegeräte und deren gerätespezifische Karten (gSMC) bis hin zu den beiden zentralen Elementen: der Institutionenkarte (SMC-B) und dem elektronischen Heilberufsausweis (HBA).

In den Fachmedien ist zudem bereits von der Notwendigkeit eines vorzeitigen Tauschs bestimmter Karten (betroffen sind SMC-B und HBA) spätestens zum 31.12.2025 berichtet worden. Gemäß den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die Verwendung des RSA2048-Verschlüsselungsalgorithmus über den 31.12.2025 hinaus nicht mehr zulässig. Deshalb muss eine Umstellung erfolgen. Die Kartenhersteller im Apothekensektor, D-Trust und MediSign, müssen dazu die Karten der Generation 2.0 austauschen.

Wir haben Ihnen in unserem TI-Portal einen Überblick über die wichtigsten Aspekte zu Abläufen, Fristen und Handlungsempfehlungen zusammengestellt: www.akwl.de/ti.