Foto für die Bestellung des Apothekerausweises (HBA)

Zur Bestellung des Apothekerausweises (HBA) können Sie schon vorbereitend tätig werden, da dieser mit einem Foto versehen ist, das im Zuge der Bestellung auf den Seiten des Kartenherstellers (qVDA) hochgeladen werden muss. Der Foto-Upload erfolgt also auf den Seiten des Kartenproduzenten (qVDA) - noch nicht im Zuge der Beantragung bei der Kammer.
Dieses Foto können Sie Ihrerseits vorbereiten, um dann nicht den Bestellprozess abbrechen zu müssen.
Es gibt keine Anforderungen an ein biometrisches Bild (wie bei Personalausweisen), dennoch beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Sie sollten frontal in die Kamera gucken. Vermeiden Sie eine geneigte oder gedrehte Kopfhaltung.
  • Die Augen sollten geöffnet und deutlich sichtbar sein und nicht durch Haare oder ein Brillengestell verdeckt werden.
  • Kopfbedeckungen (Ausnahme: religiöse Gründe) sind nicht zulässig.

Es ist nicht notwendig, hierzu einen Fotografen aufzusuchen. Eine Aufnahme mit dem Mobilfunkgerät oder der Digitalkamera vor neutralem Hintergrund ist ausreichend.

Die Dateigröße beim Upload darf 2 MB nicht übersteigen.

Bei Unsicherheiten kann Ihnen als Orientierung die Fotomustertafel für Personaldokumente dienen. Aber, wie bereits erwähnt, gelten bei der Bestelltung des HBA nicht die Anforderungen an biometrische Passbilder von Erwachsenen und Kindern für den Personalausweis oder Reisepass.

 


Ansprechpartner

Stefan Lammers
Abteilungsleiter
IT und Neue Medien
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Carsten Fischer
Abteilung IT und Neue Medien
T 0251 52005-62
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