8.362 Wahlberechtigte entsenden 103 Delegierte / Erneute Möglichkeit zur Online-Stimmabgabe

Apothekerinnen und Apotheker in Westfalen-Lippe wählen bis zum 25. Juni neue Kammerversammlung

(Münster, 21. Mai 2024) Die Apothekerinnen und Apotheker in Westfalen-Lippe wählen in den kommenden Wochen eine neue Kammerversammlung für die Wahlperiode 2024 bis 2029. In diesen Tagen erhalten die 8.362 Wahlberechtigten in den Wahlkreisen Arnsberg, Detmold und Münster ihre Briefwahlunterlagen. Die Wahlbriefe müssen dann bis spätestens zum 25. Juni 2024 (18 Uhr) beim Wahlleiter eingehen bzw. die Stimmen im Online-Wahlportal abgegeben werden. Tags darauf erfolgt die Stimmenauszählung.

Das neue westfälisch-lippische Apothekerparlament wird 103 Delegierte umfassen (aktuell sind es 97). Auf den Wahlkreis Arnsberg entfallen zukünftig 41 Kammerversammlungsmitglieder, auf den Wahlkreis Detmold 23 und auf den Wahlkreis Münster 39. Gemäß NRW-Heilberufsgesetz ist in jedem Wahlkreis für je 80 Kammerangehörige ein Mitglied des Apothekerparlamentes zu wählen.

Insgesamt bewerben sich 154 Apothekerinnen und Apotheker, die drei sogenannten Listen angehören, um die 103 Plätze in der Kammerversammlung. Das sind 51 Kandidierende weniger als bei der letzten Wahl. Die Gemeinschaftsliste schickt 93 Kandidaten ins Rennen, die Aktiven Apotheker*innen Westfalen-Lippe 52 Kandidaten und die BasisApotheker (in den Wahlbezirken Detmold und Münster) neun Kandidaten.

Bei den Kammerwahlen 2019 entfielen 55,25 Prozent der abgegebenen Stimmen (54 Sitze) auf die Gemeinschaftsliste. 37,71 Prozent (37 Sitze) entfielen auf die Aktive Liste, 7,04 Prozent (sechs Sitze) auf die BasisApotheker. Die Wahlbeteiligung war 2019 leicht auf 40,35 Prozent angestiegen.

Beteiligung per Online- oder Briefwahl möglich

Als erste Heilberufskammer überhaupt in Deutschland hatte die Apothekerkammer Westfalen-Lippe im Jahr 2019 neben der klassischen Briefwahl auch die Möglichkeit einer Online-Wahl angeboten.  Auf die erfolgreiche Premiere 2019 erfolgt jetzt die neuerliche Organisation einer „hybriden“ Wahl: „Wir möchten damit die Möglichkeit zur Stimmabgabe erleichtern und erhoffen uns dadurch eine weitere Steigerung der Wahlbeteiligung“, sagt Hauptwahlleiter Dr. Andreas Walter. Für die Online-Stimmabgabe erhalten die Mitglieder der AKWL alle notwendigen Zugangsdaten (Mitgliedsnummer als „PIN“ und „Wahl-TAN“ als Passwort) sowie die Adresse des Online-Wahlsystems auf dem Postweg. „Damit können sich unsere Mitglieder in das Online-Wahlsystem einloggen und die Stimmabgabe starten. Sodann werden die Zugangsdaten automatisch anonymisiert“, erläutert Dr. Andreas Walter.

Kammerwahlen: Alle fünf Jahre

Die Kammerversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Apothekerkammer. Das Apothekerparlament wird im Fünf-Jahres-Rhythmus gewählt und tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung werden unter anderem das Präsidium und der Vorstand sowie diverse Fachausschüsse gewählt.