Urteil im "dm"-Fall

Friese: "Schwarzer Tag für den Verbraucherschutz"

(Münster, 13. März 2008) Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat heute im "dm"-Fall entschieden, dass Versandapotheken für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Drogeriemärkten in Anspruch nehmen dürfen. Die Richter sind der Auffassung, dass das von der Drogeriemarktkette in NRW-Filialen praktizierte Modell zulässig ist. Damit wurde den Bedenken der Stadt Düsseldorf nicht Rechnung getragen.

Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe bedauert das Urteil. Präsident Hans-Günter Friese: „Das ist ein schwarzer Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz. Die Entscheidung verschärft ein ohnehin brennendes Problem. Der Gesetzgeber hatte nicht die Absicht, mit der Zulassung des Versandhandels die Anforderungen an die stationäre Arzneimittelversorgung zu demontieren. Deshalb müssen sofort diese und alle anderen Ausfransungen der Medikamentenversorgung und Arzneimittelabgabestellen außerhalb von Apotheken gestoppt bzw. untersagt werden."

„Es geht darum, die Verbraucher aktiv zu schützen und ihnen ein qualitatives Höchstmaß bei der Arzneimittelversorgung und -sicherheit zu garantieren. Die Politik in Bund und Ländern ist jetzt gefordert. Nur eine Reduktion des Versandhandels auf das europarechtlich geforderte Maß beugt diesem und weiteren Irrwegen des Marktes umfassend vor", so Friese

Friese fordert, dass auch ungenehmigten Rezeptsammelstellen, der Abgabe an Kiosken, durch Automaten, im Wege der Selbstbedienung und anderen Markterscheinungen nachhaltig entgegengetreten wird.