Apothekerkammer begrüßt Entscheidung der EU-Komission

Apotheker können Beratung und sichere Anwendung gewährleisten

(Münster, 7. Januar 2015) Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe begrüßt die heute publik gewordene Entscheidung der EU-Kommission, das Medikament Ellaone (Wirkstoff: Ulipristalacetat) europaweit von der Rezeptpflicht zu befreien. „Als ,Pille danach' wird sie überwiegend von jungen Frauen verwendet, die eigentlich verhüten wollen, bei denen es aber eine Verhütungspanne gegeben hat. Die bisherige Verschreibungspflicht führt dazu, dass zu viel Zeit vergeht, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern“, erläutert Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.

Besonders am Wochenende sei dies ein großes Problem, zumal die Frauen beim ärztlichen Bereitschaftsdienst häufig keinen Gynäkologen, sondern Vertreter anderer ärztlicher Fachrichtungen antreffen. Der zur Zeit noch erforderliche Arztbesuch bringe dann nicht die gewünschte Aufklärung und Beratung, verzögere aber die Einnahme unnötig. „Schließlich erhöht sich die Wirksamkeit, je eher das Präparat nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird“, sagt Overwiening, die zugleich betont: „Wir Apothekerinnen und Apotheker sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und können mit unserer Beratung eine sichere Anwendung der ,Pille danach' gewährleisten.“

Die deutschen Apothekerinnen und Apotheker hatten bereits im September 2013 gefordert, dass die ,Pille danach' im Notfall zukünftig rezeptfrei erhältlich sein soll. Dies sah ein Antrag der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vor, der auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf mehrheitlich angenommen wurde. Die Delegierten fordern darin den Verordnungsgeber auf, den Wirkstoff Levonorgestrel als Notfallkontrazeptivum aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Auch nach dem jetzt anstehenden Entlass von Ellaone aus der Rezeptpflicht bleibt Levonorgestrel in Deutschland rezeptflichtig – noch: Die Präsidentin der Apothekerkammer erwartet, dass die Bundesregierung in absehbarer Zeit auch die Rezeptpflicht für Levonorgestrel kippen wird – wie zuvor schon 79 Länder weltweit. Overwiening legt jedoch großen Wert darauf, dass die ,Pille danach' nur im Notfall abgegeben werden soll: „Wir sehen in einigen anderen Ländern durchaus Fehlentwicklungen, weil dort Arzneimittel als Handelsware verramscht werden. Wir müssen weiterhin dafür Sorge tragen, dass junge Menschen sehr verantwortlich mit der ,Pille danach' umgehen und sie wirklich nur im begründeten Einzelfall abgegeben wird.“


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Die Präsidentin der Apothekerkammer erwartet, dass die Bundesregierung in absehbarer Zeit auch die Rezeptflicht für Levonorgestrel kippen wird – wie zuvor schon 79 Länder weltweit. Foto: Sokolowski/AKWL

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